ELEKTROLYSEUR FÜR DAS HYDROGEN LAB GÖRLITZ - PR108637-2720W Referenznummer der Bekanntmachung: PR108637-2720W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ELEKTROLYSEUR FÜR DAS HYDROGEN LAB GÖRLITZ - PR108637-2720W
PR108637-2720W MalOle-pehue ELEKTROLYSEUR FÜR DAS HYDROGEN LAB GÖRLITZ
Fraunhofer IWU Standort Görlitz, HLG, Siemens Gas and Power GmbH & Co. KGLutherstr. 5102826 Görlitz),
Das auf einer Außenfläche positionierte Elektrolysesystem WE GA soll aus einem kommerziell verfügbarem, witterungs- und frostgeschütztem PEM-Elektrolysesystem mit einer elektrischen Elektrolyseleistung von ca. 225 kW bestehen. Dieses soll in einer späteren Ausbaustufe möglichst modular auf insgesamt ca. 2 MW erweiterbar sein. Vorgesehen ist die in Abbildung 7 dargestellte Fläche, auf der beispielsweise insgesamt zwei 40 ft Container platziert werden können. Die dargestellten In- und Outputs können anlagenseitig zu- bzw. abgeführt werden. Die elektrische Leistung soll dem Elektrolyseur auf Niederspannungsebene zur Verfügung gestellt werden. Angedacht ist bisher eine Spannungsebene von 400 V AC auf der Sekundärseite. Das vollintegrierte Elektrolysesystem soll alle erforderlichen Komponenten (Stapel, Leistungselektronik, MSR-Technik, Reinstwasseraufbereitung, Kühlsystem, Abblasleitungen, Gastrocknung, Gasreinigung, Einhausung und Witterungsschutz, usw.) enthalten und den produzierten Wasserstoff für die weitere Verwendung aufbereitet bereitstellen. Die WE GA übernimmt die Funktion der Grundlastabdeckung, falls einzelne oder alle wasserstoffproduzierenden TS ausfallen bzw. nicht betrieben werden sollten, eine erhöhte Wasserstoffnachfrage decken oder den Stromverbrauch der Anlage bei Bedarf erhöhen.
SAB-Mittel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182010e1a94-21a5fbbc771d03e2
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Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de