Fachkraft für Arbeitssicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2022-146
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Das Deutsche Museum bestellt nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und
andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift
2) die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die sicherheitstechnische Betreuung der ca. 580 Beschäftigten wird dabei schwerpunktmäßig im
Haupthaus Deutsches Museum, vereinzelt (voraussichtlich maximal 1x im Monat) aber auch in den
Zweigstellen Verkehrszentrum und Flugwerft Schleißheim und drei weiteren Depots für eingelagerte
Exponate im Raum München sowie dem neu eröffneten Zukunftsmuseum in Nürnberg erfolgen.
Museumsinsel 1, 80538 München
a) Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin (ff. AN) übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung
der Beschäftigten beim Deutschen Museum (Auftraggeber, ff. AG) entsprechend den Anforderungen
des § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2), in der jeweils gültigen
Fassung. Sie/Er unterstützt/berät das Deutsche Museum bei der Einhaltung der Pflichten aus dem
Arbeitsschutzgesetz.
b) Die im Rahmen der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV
Vorschrift 2 in der jeweils gültigen Fassung zu erbringenden Leistungen (s. Anhang 1 und Anhang 2)
werden zwischen dem AG und dem AN abgestimmt. Der Umfang der Leistungen in der
betriebsspezifischen Betreuung hängt von den Erfordernissen in den einzelnen Abteilungen ab.
Option der Verlängerung um 2 Jahre und anschließend um 1 weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR), Museumsinsel 1, 80538 München.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-
Plattform. Diese werden über die mit„Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen
der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) fürelektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalbeiner Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWBspätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabebei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. EinVertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginntam Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]