Betrieb einer Schnelltest- und einer PCR-Teststation zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus (Corona) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer Schnelltest- und einer PCR-Teststation zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus (Corona)
Betrieb einer Schnellteststation (Los 1) und einer PCR-Teststation (Los 2) im Stadtgebiet Landshut
Los 1 Schnellteststation
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Ministerrat hat am 15.06.2022 zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen, seine Teststrategie durch die in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichteten lokalen ÖGD-Testzentren zunächst bis 15.10.2022 zu verlängern. Die Stadt Landshut betreibt auf dem Messegelände in Landshut (Niedermayerstraße 100, 84036 Landshut) ein Corona-Testzentrum, bestehend aus einer Schnellteststation und einer PCR-Teststation. Das Auslaufen der bestehenden Verträge erfordert eine erneute Ausschreibung, welche insbesondere für den Weiterbetrieb gem. GMS/IMS vom 15. Juni 2022 und GMS vom 29. Juni 2022 notwendig ist. Gem. den oben genannten Schreiben des Bayerischen Gesundheitsministeriums und des Bayerischen Innenministeriums soll der Betrieb der lokalen ÖGD-Testzentren bis 15.10.2022 fortgeführt werden. In den lokalen ÖGD-Testzentren werden ausschließlich kostenlose Bürgertests durchgeführt. Die bereits bestehende Schnellteststation der Stadt Landshut auf dem Messegelände (Niedermayerstraße 100, 84036 Landshut) soll weiterbetrieben werden.
Der Zeitraum der Beauftragung erstreckt sich vom 12.09.2022 bis 15.10.2022. Die Option zur monatlichen Verlängerung bis 31.10.2022, 30.11.2022 und 31.12.2022 muss gegeben sein und wird einseitig vom Auftraggeber bis 20.09.2022 bzw. 20.10.2022 bzw. 20.11.2022 angemeldet.
Los 2 PCR-Teststation
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Ministerrat hat am 15.06.2022 zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen, seine Teststrategie durch die in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichteten lokalen ÖGD-Testzentren zunächst bis 15.10.2022 zu verlängern.
Die Stadt Landshut betreibt auf dem Messegelände in Landshut (Niedermayerstraße 100, 84036 Landshut) ein Corona-Testzentrum, bestehend aus einer Schnellteststation und einer PCR-Teststation.
Das Auslaufen der bestehenden Verträge erfordert eine erneute Ausschreibung, welche insbesondere für den Weiterbetrieb gem. GMS/IMS vom 15. Juni 2022 und GMS vom 29. Juni 2022 notwendig ist. Die bereits bestehende PCR-Test-Station der Stadt Landshut auf dem Messegelände (Niedermayerstraße 100, 84036 Landshut) soll weiterbetrieben werden.
Der Zeitraum der Beauftragung erstreckt sich vom 12.09.2022 bis 15.10.2022. Die Option zur monatlichen Verlängerung bis 31.10.2022, 30.11.2022 und 31.12.2022 muss gegeben sein und wird einseitig vom Auftraggeber bis 20.09.2022 bzw. 20.10.2022 bzw. 20.11.2022 angemeldet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes.
b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 1240) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter Höhe: Eigenerklärung gem. Formblatt L 1240
a.) Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2 Mio. €, Sachschäden in Höhe von mindestens 100.000 €, Vermögensschäden in Höhe von mindestens 50.000 € spätestens zum Leistungsbeginn abschließen und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums vorhalten werde(n)." Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann,) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht,) ist auf gesondertem Verlangen zu übersenden.
b.) Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den Jahren 2019, 2020 und 2021
Angabe geeigneter Referenzen
Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen bei verschiedenen öffentlichen oder privaten Auftraggebern mit einer Vertragsdauer von mindestens drei Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 15 Abs. 3 VgV Fristverkürzung um 5 Tage. Ein Fall der hinreichenden begründete Dringlichkeit liegt hier vor. § 15 Abs. 3 VgV ("Die „hinreichend begründete Dringlichkeit“ i.S.d [§ 15] Abs. 3 [VgV] hat […] Vielmehr reicht eine nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, aus […] (Ziekow/Völlink/Völlink, 4. Aufl. 2020, VgV § 15 Rn. 9)." In der Leistungsbeschreibung wird darauf verwießen, dasss der Leistungsbeginn für den 12. September 2022 angedacht ist. Dieser Termin ist einzuhalten, da die Teststrecken, i.S.d. Vergaberechts, erneut dem Wettbewerb unterstellt werden sollen, und die Verlängerung der (Alt-)Verträge, z.B. auf Grundlage von § 132 GWB bzw. Interimsaufträge, nur noch kurzfristig möglich ist. Die Aufforderung zum Weiterbetrieb des Testzentrums ist vom 15.06.2022. Es ist faktisch unmöglich hier noch ein fristgerechtes Vergabeverfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.