Objektplanungsleistungen für den Neubau des Beruflichen Bildungszentrums Berchtesgadener Land in Freilassing Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-L-030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für den Neubau des Beruflichen Bildungszentrums Berchtesgadener Land in Freilassing
Das Bauvorhaben umfasst den Neubau eines Staatlichen Beruflichen Schulzentrums in Freilassing mit Ausbildungsbereiche für - Gastronomie
- Wirtschaft
- Bau/Holz
- KfZ
- Berufsvorbereitung
- Körperpflege
- YoungTourism (Youtou)
- Verwaltung
mit Verwaltungsflächen, Außenanlagen sowie Außenaufenthaltsbereiche. Mit diesem Projekt soll der nach baufachlicher Genehmigung bestehende Flächenbedarf (Innenraum) von rund 13.590 m2 NF (d.h. ca. 21.707 m2 BGF) befriedigt werden.
Die genaue Lage der Örtlichkeiten, eine Beschreibung der derzeit konzipierten Gesamtbaumaßnahme wie auch Inhalt und Umfang der Anforderungen sind dem als Vergabeunterlage E - E.2. beigefügtem Endbericht der Machbarkeitsstudie (Stand Dezember 2021) zu entnehmen.
Freilassing
Beauftragt werden:
Leistungen der Objektplanung (Gebäude) gem. zu §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI, Leistungsphasen 1-9.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2.
Die Leistungsphasen beinhalten Leistungsinhalte, die durch den Vertrag und seine Anlagen jeweils konkretisiert werden und die als jeweils geschuldete Teilerfolge vereinbart werden (vgl. Vergabeunterlage E-E.1. - Vertragsentwurf; Konkretisierung der Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen Ziffer 3.2.9).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen und/oder Leistungsstufen – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Gesondert wird eine vertiefte Machbarkeitsstudie beauftragt. Der Inhalt der vertieften Machbarkeitsstudie ist dem Vertrag (Vergabeunterlage E-E.1. ) Ziffer 3.1.2 zu entnehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten zehn (10) Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2012) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfangs (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraums [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Projektstand), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276) unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.11.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. drei (3) vergleichbare Referenzprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 42 Punkte):
a) zwei (2) Referenzen betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
- Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 50 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
- ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
b) eine (1) Referenz betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
- Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 50 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
- ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) Zusatzpunkte:
(1) Einmal 2 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein (1) als Referenz benanntes Projekt in überwiegender Holzbauweise verwirklicht worden ist.
Die Anforderung zur überwiegenden Holzbauweise ist dann erfüllt, wenn die Hauptbaustoffe, d.h. tragende Bauteile wie Stützen, Außen- und/oder Innenwände, Fenstern und Türen, Decken und Fassaden in Holzbauweise in einem Projekt zusammenhängend geplant und errichtet wurden. Der Nachweis über einzelne Bauteile wie z.B. eine Holzfassade ohne planerischen Zusammenhang mit den vorher beschriebenen Hauptbaustoffen entspricht nicht den Anforderungen an die überwiegende Holzbauweise und erhält daher keine Punkte. Eine Beschreibung des Projektes einschließlich der in Holzbauweise verwirklichten Teile ist beizufügen.
(2) Weiterhin können einmal 5 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz genannten Projekte ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) mit einem Projektvolumen (KGR 200-700) ≥ 100,0 Mio. EUR (brutto) betraf.
(3)Weitere 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz genannten Projekte (Neubau oder Sanierung) eine Berufsschule betraf.
Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer VI.3) dieser Auftragsbekanntmachung.
1. Stufenweise Beauftragung,
2. Besondere Leistungen gem. Architektenvertrag
Zu Ziffer II.2.7: Der angegebene Auftragsbeginn beschreibt den Planungsbeginn (vgl. Vergabeunterlage E - E.1. - Vertrag).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformationen zum Bewerber/ Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.),
B) Handelsregisterauszug oder - soweit das Unternehmen/Unternehmer zur Eintragung im Handelsregister nicht verpflichtet ist - Auskunft bzw. Auszug aus dem Berufsregister (soweit einschlägig gem. landesrechtlichen Vorschriften bei Unternehmen aus anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaaten oder sonstigen Drittstaaten) oder Nachweis einer anderen eintragungspflichtigen Mitgliedschaft nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkte der Vorlage (Formblatt C.2.);
C) Eigenerkl. des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges.,§98c des Aufenhaltsges.,§ 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzges. erfüllt werden;bzw. Eigenerkl. für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c des Aufenthaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften desjeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzges. vergleichbar sind (Formblatt C.3.),
D) Eigenerkl. (soweit erforderlich) der Bew.gem.mitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bew.gem. vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.4.). Bei Bew.gemein. sind die gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) und Ziffer III.2.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
E)Im Fall einer Eignungsl. (soweit zutreffend): Eigenerkl. zur Eignungsl., einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsl. (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragn. oder sonstigen Dritten) hat der Bew. eine verbindliche Verpflichtungserkl. des jeweiligen Untern.s vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt C.5.). jedes Untern., dessen Kapazitäten der Bew. für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erkl., dass die in §§ 123, 124 GWB bzw, die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c des Aufenthaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzges. erfüllt werden; für ausländische Untern.: Eigenerkl., dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c des Aufenthaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. Entgelttransparenzges. vergleichbar sind. (Formblatt C.3.); b) Nachweis der Eignung des Untern.s, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsl. (Verw. des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Untern. diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der AG vorschreiben, dass der Bewerber das entsprechende Untern. ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV).
weiter unter Punkt VI.3
F) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, sowie von 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.6.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.
G) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) Geschäftsjahren (Formblatt C.7.);
H) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) Geschäftsjahren (Formblatt C.8.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte.
I) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten zehn (10) Jahren (seit 2012) erbrachten Leistungen der Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich).
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.9.)
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt C.11.).
Die Bewerber werden bereits jetzt darauf hingewiesen, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden dürfen, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k dieser Verordnung aufweisen. Mit den Angebotsunterlagen erfolgt daher eine Abfrage des „Russlandsbezugs“ aller Bieter mit dem Formblatt D.2. Dieses ist zwingend mit einzureichen (vgl. Ziffer 5.3.1 der Vergabeunterlage A).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. weiter zu III.1.1 Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Untern.s im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der AG eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des (jeweils) anderen Untern.s entsprechend dem Umfang der Eignungsl. verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
II. Weitere Hinweise zum Vergabeverfahren:
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion des Vergabeportals www.vergabe.bayern.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
III. Fortführung der Angaben zu Ziffer II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung:
2. Hinweise zur Wertung:
a) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
b) Es werden ausschließlich abgeschlossenes Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt bei Beauftragung der Vollarchitektur (Leistungsphasen 1-9) als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden ist oder - soweit die Leistungsphase 8 noch nicht vollständig abgeschlossen ist - die vollständige Inbetriebnahme erfolgt ist. Soweit nicht alle Leistungsphasen beauftragt worden sind, gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn der beauftragte Leistungsumfang vollständig erbracht worden ist.
c) Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben.
d) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommen Leistungen in % vgl. Formblatt C.11.).
e) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben, sowie Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), die Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und Angaben über eventuell gesonderte Abnahmen der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
f) Wird als Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, warum der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt als öffentlicher Auftraggeber i.S.d. Vergaberechts gehandelt hat (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers).
g) Je Referenzprojekt können max. 10 Punkte, bei max. drei (3) zu wertenden Referenzprojekten max. 30 Punkte (3 x 10 Punkte) erreicht werden. Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkte 42 Punkte (40 Punkte + 2 Punkte + 5 Punkte + 5 Punkte) erreicht werden.
h) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]