Serviceleistungen Netzwerksystem Referenznummer der Bekanntmachung: BUL 43/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dpma.de
Abschnitt II: Gegenstand
Serviceleistungen Netzwerksystem
Serviceleistungen zum Betrieb des Netzwerksystems des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat insbesondere das Netzwerksystem des Auftraggebers zu betreuen und weiterzuentwickeln. Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für die Funktionsfähigkeit des Netzwerksystems.
Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstr. 12, 80331 München
Serviceleistungen zum Betrieb des Netzwerksystems des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat insbesondere das Netzwerksystem des Auftraggebers zu betreuen und weiterzuentwickeln. Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für die Funktionsfähigkeit des Netzwerksystems.
Alle vom Auftragnehmer zu erbringenden Serviceleistungen sind Werkleistungen i.S.d. §§ 631 ff. BGB, d.h. der Auftragnehmer trägt die Erfolgsverantwortung für die vereinbarten Leistungen (vgl. Ziffer 1.3 der EVB-IT Service AGB). Des Weiteren sind vom Auftragnehmer in geringerem Umfang Dienstleistungen zu erbringen.
Vertragslaufzeit: 48 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestjahresumsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis: Eigenerklärung
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindestjahresumsatz:
Das DPMA fordert folgenden Gesamtumsatz: [Betrag gelöscht] Euro netto
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die drei vom Bieter angegebenen Jahresumsätze im Durchschnitt mindestens diesem Wert entsprechen.
Erfahrung anhand von Referenzen:
Das DPMA fordertzum Nachweis der Erfahrung der Bieterunternehmen die Angabe von mindestens zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der letzten drei Kalenderjahre.
Nachweis: Eigenerklärung
Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit eines anderen Informationssicherheits-Managementsystems hat der Bieter darzulegen.
Nachweis: Vorlage eines aktuellen Nachweises über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Erfahrung anhand von Referenzen:
Das DPMA fordert zum Nachweis der Erfahrung der Bieterunternehmen die Angabe von mindestens zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der letzten drei Kalenderjahre.
Eine Referenz ist geeignet, wenn die vom Bieter im Referenzauftrag erbrachte Leistungen nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Dies ist der Fall, wenn die Referenz einen oder beide der nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche (Nr. 1 und Nr. 2) abdeckt. Beide Leistungsbereiche müssen von den eingereichten Referenzen zusammen abdeckt werden. Darüber hinaus steht es den Bietern frei, noch weitere Referenzen einzureichen.
- Leistungsbereich 1: Betreuung eines Netzwerksystems mit mindestens 5.000 Ports
- Leistungsbereich 2: Betreuung eines Netzwerksystems, das deutschlandweit über mindestens drei Standorte verteilt ist
Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der Beschreibung der im Referenzauftrag erbrachten Leistungen sowie den weiteren Angaben im Formular „Referenzen zu Nachweis der Eignung“ ergeben.
Weitere Anforderung an die Eignung einer Referenz ist, dass jede Referenz einen Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten umfasst.
Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht.
Bei einem bereits beendeten Referenzauftrag darf dessen Ende zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des DPMA innerhalb von vier Werktagen einen Ansprechpartner des jeweiligen Referenzauftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. Der Bieter erklärt sich mit einer Nachfrage des DPMA bei den jeweiligen Referenzauftraggebern einverstanden.
Für die Angabe der Referenzen ist das Formular „Referenzen zum Nachweis der Eignung“ zu nutzen. Dabei ist bei für jeden Referenzauftrag ein eigenes Formular auszufüllen, so dass mindestens zwei Formulare einzureichen sind.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit eines anderen Informationssicherheits-Managementsystems hat der Bieter darzulegen.
Nachweis: Vorlage eines aktuellen Nachweises über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erforderlich ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB.
Nachweis: Eigenerklärung
Erforderlich ist ferner die Abgabe einer Eigenerklärung zum Russland-Bezug nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Nachweis: Eigenerklärung
Die weiteren Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber trifft bezüglich der Kapitel 2.2 bis 2.5 und Kapitel 6 der Leistungsbeschriebung sowie der Bezeichnung der Systemkomponenten in Kapitel 1.4 des Angebotsschreibens (Dokument "EE & Angebotsschreiben") besondere Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit. Um diese Bestandteile der Vergabeunterlagen zu erhalten, müssen die Unternehmen eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen.
Nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung und deren Versendung über die e-Vergabe Plattform werden den Unternehmen die vollständige Leistungsbeschreibung und das vollständige Angebotsschreiben zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung steht den Bietern zusammen mit den übrigen Vergabeunterlagen als Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen zum uneingeschränkten und direkten Abruf bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Nach § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.