Impfzentrum
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-fuerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Impfzentrum
Laufzeitverlängerung zum Betrieb des gemeinsamen Impfzentrums von Landkreis und Stadt Fürth gem. der Bayerischen Impfstrategie
Das Impfzentrum ist durch den Auftragnehmer eigenständig zu errichten und nach Ende der Beauftragung wieder abzubauen. Nach derzeitigem Stand ist von einem Betrieb bis mind. 31.12.2022 auszugehen.
Der Auftragnehmer richtet das Impfzentrum an den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Örtlichkeiten ein. Die erforderlichen infrastrukturellen und baulichen Ausstattungen werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Dabei sind die bereits vorhandenen Strukturen zu nutzen. Das Impfzentrum dient u.a. als Basisstation für die mobilen Impfteams.
Das Impfzentrum wird mit der Vorhaltung einer Grundkapazität 5000 Impfungen/Woche (8 Teams) beauftragt. Grundsätzlich ist diese Kapazität im Rahmen einer 6-Tage-Woche vorzuhalten, welche primär durch mobile Teams eingebracht wird. Die Einsatzzeiten der Impfteams bei einer 8 -stündigen Schicht liegt dabei grundsätzlich in einem Zeitrahmen zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr.
Gem. der bay. Impfstrategie ist dabei sicherzustellen, dass bedarfsorientiert ein Kapazitätskorridor von mind. 3700 Impfungen/Woche bis 7400 Impfungen/Woche flexibel mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen abgedeckt werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.