331 WSLA - Waldorfschule Landshut - 331-3246-01 Wärmedämmverbundsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 331-3246-01 Wärmedämmverbundsystem
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
331 WSLA - Waldorfschule Landshut - 331-3246-01 Wärmedämmverbundsystem
331 WSLA - Waldorfschule Landshut
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1300 m² Ausgleichsputz als Kalk-Zementmaschinenput155 m ² Mineralwolleplatten auf tragfähigem Untergrund verkleben155 m² Zulage zu vorbeschriebener Wand-Dämmlage für die zusätzliche Dübelmontage mit zugelassenenThermodübeln155 m² Aufbringen einer Armierungsschicht dünnschichtig230 m² Herstellen einer Grundierung zur Regulierung der Saugfähigkeit sowie als Haftvermittler für den nachfolgenden Oberputz155 m² Oberputz auftragen und plan scheiben110 m² Egalisationsanstrich auf vorbeschriebenen Oberputz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Amt Wachsenburg
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99334
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.