WLAN-Netzwerke in den Schulen der Stadt Hof
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de
Abschnitt II: Gegenstand
WLAN-Netzwerke in den Schulen der Stadt Hof
Die Lieferung erstreckt sich auf 3 Schulen (entspricht 3 Lose).
Die jeweiligen Schulen sollen mit Access Points und Zubehör ausgestattet werden (siehe Leistungsbeschreibung).
Es gelten die Haftungsregelungen der gängigen EVB-IT Verträge.
Die Eignungsnachweise können auch über AVPQ erfolgen.
Krötenbrucker Grundschule
Schulstraße 5, 95032 Hof
In der Grundschule Krötenbruck ist bereits eine Unifi-Infrastruktur mit ein paar wenigen Access Points vorhanden und soll durch weitere Access Points und Switche erweitert werden.
Die Systemintegration der Access Points erfolgt durch einen Systembetreuer der Stadt Hof, die Geräte (20 Stück) müssen lediglich an der Wand montiert und an der Netzwerkdose angesteckt werden. Die Netzwerkanschlussdosen befinden sich an der Wand in einem Brüstungskanal und münden alle in einem zentralen Datenverteiler. Zur Absicherung gegen Stromausfälle sollen alle Netzwerkkomponenten im DV1 durch eine USV geschützt werden.
Neustädter Grundschule
Theaterstraße 4, 95028 Hof
19 WLAN Access Points müssen an der Wand montiert und an der Netzwerkdose angesteckt werden. Die Netzwerkanschlussdosen befinden sich an der Wand in einem Brüstungskanal und münden alle in einem zentralen Datenverteiler.
Die Systemintegration der Access Points erfolgt durch einen Systembetreuer der Stadt Hof. Zur Absicherung gegen Stromausfälle sollen alle Netzwerkkomponenten im DV1 durch eine USV geschützt werden.
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Schloßplatz 6, 95028 Hof
Die FOS-BOS hat 2 Schulgebäude, die beide mit WLAN ausgestattet werden sollen.
Im Gebäude der Longoliusschule müssen 22 Access Points in den Klassenzimmern an der Wand montiert werden, hierzu muss in der Regel ein Kabelkanal (ca. 20x40 mm) von der Netzwerkanschlussdose zum Access Point (Höhe, ca. 3m) verlegt werden.
Das Hauptgebäude der FOS-BOS wird momentan in 2 Bauabschnitten generalsaniert. Der 1. Bauabschnitt ist bereits fertiggestellt, die Fertigstellung des 2. Bauabschnitts ist 2023 geplant. Im Bauabschnitt 1 müssen 13 Access Points in den Klassenzimmern an der Wand montiert werden.
Die Installation eines Kabelkanals ist in der Regel nicht erforderlich.
Für den 2. Bauabschnitt sollen die 20 Access Points nur geliefert werden, der Einbau erfolgt nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts durch einen Systembetreuer der Stadt Hof.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen (Formblatt L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121).
Siehe Vergabeunterlagen (Formblatt L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121).
Siehe Vergabeunterlagen (Formblatt L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121).
Abschnitt IV: Verfahren
Bürgerzentrum, Zimmer 9, Karolinenstr. 40, Stadt Hof
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]