FKB - nachgelagert Referenznummer der Bekanntmachung: V032
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tumint-energy.de
Abschnitt II: Gegenstand
FKB - nachgelagert
Gegenstand des Auftrags ist die ist die Konzeptionierung, Auslegung, Lieferung und Inbetriebnahme von Pilotanlagen zur Herstellung von Elektroden- und Elektrolytschichten für den Einsatz in großformatigen Festkörperbatterien (FKB) in Garching. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung (Lastenheft nach VDI 2519) geregelt.
Institut für Werkzeugmaschinen und Betriebswissenschaften Boltzmannstraße 15 85748 Garching
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung von zwei Neuanlagen für die Schichtherstellung von sulfid-basierten Festkörperbatterien für den industriellen Einsatz. Die Schichtherstellung (als R2R-Prozesse) umfasst dabei die Prozessschritte Beschichten, Trocknen, Kalandrieren und optional Zuschneiden. Hierbei ist die besondere Anlagen- und Gefahrensicherung zu beachten, welche sich durch die verwendeten Materialien (s. 3.2.1) ergibt. Die spezielle Auslegung der Anlagen mittels einer Umhausung, z.B. einem Micro-Environment, ist aufgrund der auftretenden Hydrolyse (Reaktion mit Wasser, bei der toxische Gase, wie z.B. H2S, entstehen) auszuführen unter Berücksichtigung der geltenden behördlichen Auflagen bezüglich der Grenzwerte von entstehenden Gasen (s. 4.4 sowie 4.5.12).
Die auftragsgegenständlichen Anlagen sind aufgeteilt in zwei separate Anlagen. Auf der ersten Anlage soll die Beschichtung und das Trocknen sulfid-basierter Komponenten der Festkörperbatterie in R2R-Prozessen erfolgen. Dabei sind die Verfahren der Rakel- und Schlitzdüsenbeschichtung sowie die Konvektionstrocknung zu wählen. Auf der zweiten Anlage sollen die entsprechenden Komponenten durch Kalandrieren verdichtet werden. Als Option soll auf einer der beiden Anlagen zusätzlich eine Vereinzelungseinheit angebracht sein. Der Auftraggeber (AG) weist bereits Kompetenzen bei den zu verwendenden Verfahren zur Schichtherstellung auf.
Durch die Beschaffung von industrienahen Anlagen soll der Übergang der Verarbeitung von Materialien auf Labormaßstab zum Industriemaßstab untersucht werden. Das zu verarbeitende Material wird vom AG bereitgestellt und ist in 3.2.1 spezifiziert.
Ziel des Projekts ist die Industrialisierung der bisher nur auf Labormaßstab befindlichen Technologien für Beschichtung, Trocknen und Vereinzeln (als Option) für das hier definierte Materialsystem (s. Abschnitt 3.2.1). Hierbei stehen die Aspekte der Prozessierbarkeit der Materialien, Reproduzierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Hochskalierung im Fokus. Die Einhaltung von Sicherheitsstandards und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung sind stets zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Oberhasli
NUTS-Code: CH040 Zürich
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRW8U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.