TLF 4000 Fahrgestell und Aufbau Referenznummer der Bekanntmachung: 22LO0023
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 127-360678)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
TLF 4000 Fahrgestell und Aufbau
Zur kontinuierlichen Erfüllung Ihrer Aufgaben beschafft die Feuerwehr der Stadt Würzburg ein neues Tanklöschfahrzeug.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 29.07.2022 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 04.08.2022 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.