Rechtsberatungsleistungen zur Errichtung eines Zentraldepots Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2022-168
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtsberatungsleistungen zur Errichtung eines Zentraldepots
Die nicht in den Ausstellungen gezeigten ca. 100.000 Sammlungsobjekte mit einem Volumen von ca. 53.000 m² sind derzeit in verschiedenen, überwiegend angemieteten Depots an ver-schiedenen Standorten insbesondere in München und näherer Umgebung, aber teilweise auch in Städten wie in der Region Ingolstadt untergebracht.
Um diese dezentral gelagerten Sammlungsobjekte an einem Standort zusammenzuführen und zukünftig Mietkosten zu vermeiden, hat das DM zur Errichtung eines Zentraldepots vor eini-gen Jahren ein Grundstück in Erding-Aufhausen mit ca. 20.000 m² erworben. Für dieses Grundstück gilt der Bebauungsplan Nr. 48.14 für das Gewerbegebiet im Osten der Bahntrasse in Bergham.
Nach derzeitigen Überlegungen soll auf dem Grundstück ein 5-geschossiges Gebäude ohne Unterkellerung mit einer Gebäude-Grundfläche (A + B) von ca. 7.752 m² und einer Freifläche von ca. 12.396 m² errichtet werden. Die BGF soll ca. gesamt: 37.341 m² brutto betragen, da-von Depotflächen ca. 35.269 m² brutto und davon wiederum Funktionsflächen ca.: 2.072 m² brutto.
Museumsinsel 1, 80538 München
Projektbegleitende Rechtsberatung für das Vergaberecht, Zivilrecht, Haushaltsrecht, Steuerrecht, Baurecht, Architekten- sowie Ingenieurrecht (HOAI)
Die Ziele der vom DM zu beschaffenden Rechtsberatung sind:
a) Sicherstellung einer konstruktiven und effektiven Unterstützung der Museumsleitung sowie ihrer Beschäftigten bei der Projektrealisierung durch eine proaktive Rechtsbera-tung;
b) Umsetzung einer außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen des DM gegen Dritte sowie der Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen das DM;
c) Erfüllung besonderer Aufgaben, wie sie unter Nr. 4 dieser Leistungsbeschreibung auf-geführt sind.
Der AN hat seine Leistungen in einem solchen Umfang und in einer solchen Qualität zu er-bringen, wie es zu einer ordnungsgemäßen Rechtsberatung erforderlich ist. Hierzu gehört ins-besondere eine objektive Aufklärung des DM über rechtliche und sonstige Risiken.
Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben primär nach dem Grundsatz der größtmöglichen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu erfüllen unter Beachtung von An-ordnungen, Vorgaben und Anregungen des DM, soweit ihm dies nicht unvertretbar erscheint.
Der AN hat bei der Ausführung der Rechtsberatung die Leistungsinhalte der sonstigen Pro-jektbeteiligten (Fachplaner, Fachgutachter, ggf. Projektsteuerer) zu berücksichtigen.
Die dem AN vorgelegten Unterlagen und Leistungen des DM und anderer Projektbeteiligter entbinden ihn nicht von seiner Verpflichtung zur selbstständigen Prüfung dieser Unterlagen und der darauf beruhenden Leistungen der anderen Projektbeteiligten auf offensichtliche Feh-ler hin (Plausibilitätsprüfung) sowie von seiner Verantwortung für die Richtigkeit und Voll-ständigkeit der vom AN geschuldeten Leistungen.
Neben der regelmäßigen Berichterstattung auf Einladung im Rahmen von Projektbesprechun-gen (Jour Fixe) ist der AN verpflichtet, dem DM jeweils unverzüglich schriftlich über Termin- oder Kostenüberschreitungen oder andere negative Auswirkungen auf das Projekt zu berich-ten.
Sollte die Errichtung des Zentraldepots bzw. alle im Zusammenhang hiermit entstande-nen bzw. entstehenden Rechtsfragen noch nicht abgeschlossen sein, verlängert sich diese Vereinbarung um bis zu 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR), Museumsinsel 1, 80538 München.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-
Plattform. Diese werden über die mit„Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen
der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) fürelektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalbeiner Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWBspätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabebei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. EinVertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Informationauf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginntam Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]