Erweiterung, Sanierung und Umbau der Grundschule und Turnhalle Baierbrunn – Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baierbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baierbrunn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung, Sanierung und Umbau der Grundschule und Turnhalle Baierbrunn – Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6
Es wird die Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6 für Erweiterungsneubauten (Schule mit Tiefgarage und Turnhalle) wie auch den
Umbau von Bestandsgebäuden vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Die Vorentwurfsplanung des Architekten liegt bereits vor.
Baierbrunn Lkr. München
Die Gemeinde Baierbrunn beabsichtigt die Erweiterung und den Umbau der Grundschule mit Turnhalle in Baierbrunn. Derzeit werden 210 Kinder, die 4 Jahrgangsstufen besuchen und sich auf 10 Klassen verteilen, unterrichtet. Die Schule soll auf 3-Zügigkeit erweitert werden.
Die bestehenden 3 Bauteile sollen um einen vierten und evtl. fünften Bauteil ergänzt werden. Die 3 Bauteile des Bestandes sind:
Bauteil 1: Altes Schulgebäude als Massivbau mit Satteldach.
Bauteil 2: Erweiterung Unterrichtsräume als Holzbau mit Flachdach
Bauteil 3: Turnhalle als Holzbau mit Satteldach
Eine Vorentwurfsplanung des Architekten für das Gesamtvorhaben liegt vor.
Als Erweiterung (Bauteil 4) vorgesehen ist ein Gebäude mit Unterrichtsräumen auf zwei Ebenen auf einer darunterliegenden Ebene für Pkw- Stellplätze. Die beiden Ebenen mit Unterrichtsräumen sind als Holzbau mit Flachdach vorgesehen. Im Gebäude sind ein Personenaufzug sowie WC-Anlagen zu planen.
Als weitere Erweiterung (Bauteil 5) ist eine Einfach-Turnhalle mit Umkleiden und evtl. Fahrradabstelle als Holzbau vorgesehen.
Im Ursprungsgebäude Bauteil 1 soll eine Mensa integriert und das Dach ausgebaut werden. Auf dem Dach befindet sich eine großflächige Fotovoltaikanlage.
Die Maßnahme soll in folgenden Phasen realisiert werden:
1.Phase: Erstellung und Nutzungsaufnahme Bauteil 4, Leerzug Bauteil 2, Fertigstellung spätestens Schuljahresbeginn 2025/2026
2.Phase: Dachsanierung Erweiterung Bauteil 2, Wiederbezug Bauteil 2
3.Phase: Leerzug Bauteil 1
4.Phase: Umbau und Dachausbau Ursprungsgebäude und Wiederbezug Bauteil 1
Der Neubau der Turnhalle (Bauteil 5) soll parallel zu den Phasen 1-4 erfolgen.
Bei den Bauteilen 1-5 sind folgende Flächen zu beplanen:
Bauteil 1: Umbau 1.101m², Dachgeschossausbau 367m²
Bauteil 2: Dachfläche ca. 150 m²
Bauteil 3: Ohne Baumaßnahmen
Bauteil 4: 1.485m² BGF Unterrichtsräume und 504 m² Pkw-Parkhausfläche
Bauteil 5: 1.096m² BGF
Die Gesamtanlage ist in einen Hang, der nach Nord-Westen hin ansteigt, integriert. Die Schule bleibt während der Baumaßnahme in Betrieb. Insbesondere Arbeiten an der TGA müssen somit auf die Ferien konzentriert werden.
In die neuen Bauteile sind so weit wie möglich Fotovoltaikanlagen zu interieren.
Das Vorhaben soll mit FAG-Fördermitteln des Freistaats Bayern gefördert werden.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbereitet, dass:
— Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt,
— Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen in der Tragwerksplanung (brutto EUR), Gewichtung 15 von 100 Punkten.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
b) Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl an Ingenieuren in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Gewichtung 15 von 100 Punkten;
c) Erfahrungen in der Tragwerksplanung LPH 2, 3 und 4 gem. § 51 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2014 bei baulich fertiggestellten Gebäuden, 2 Referenzprojekte, Gewichtung 44 von 100 Punkten;
d) Erfahrung in der Tragwerksplanung LPH 2, 3 und 4 gem. § 51 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2014 bei baulich fertiggestellten Gebäude-Umbauten / -Sanierungen, 1 Referenzprojekt, Gewichtung 21 von 100 Punkten;
e) Erfahrung in der Tragwerksplanung mind. LPH 3 und 5 gem. § 51 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2014 bei einem baulich fertiggestellten Gebäude mit tausalzbelasteten Flächen, 1 Referenzprojekt, Gewichtung 5 von 100 Punkten.
Die detaillierte Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist in der Anlage „Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages“ beigefügt. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch,entscheidet bei Punktegleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1, das sind vorliegend
die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 51 HOAI.
Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei
Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft.
Leistungsstufe 2: LPH 3 und 4 HOAI § 51
Leistungsstufe 3: LPH 5 und 6 HOAI § 51
Leistungsstufe 4: Ingenieurtechnische Kontrolle gem. § 3.2.3 des Vertrags
— Verlängerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen für den Umbau des Objektes Altes Schulhaus nicht zu beauftragen, wenn sich neue technische Erkenntnisse ergeben
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen für den Neubau der Turnhalle nicht zu beauftragen, wenn sich neue technische Erkenntnisse ergeben oder sich der Bedarf ändert
— Der Auftraggeber behält sich vor Besondere Leistungen, die im Zuge der
Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
— Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen bzw. in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Gefordert werden:
1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung,
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 § 36 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG,
4. Erklärung über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV,
5. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
6. Erklärung über ein eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46
Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben,
7. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben,
8. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind
un der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachtbeteiligungen einzelner
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im
weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder stämdiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
9. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe),
so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu
Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in
Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung
nachzureichen,
10. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und
Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
11. Erklärung in der "Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022".
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages.
Es werden Angaben gefordert zu:
— Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen
Leistungen (brutto EUR).
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die 2-fache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende
Versicherungsbestätigung aller Miglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem
Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschaftspartners mitversichert ist.
Spätestens 10 Tage nach Mitteilung über die beabsichtigte Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages. Es werden Angaben gefordert
zu:
A) Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl an
Ingenieuren in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
B) Erfahrungen in der Tragwerksplanung LPH 2, 3 und 4 gem. § 51 HOAI
geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2014 bei baulich
fertiggestellten Gebäuden, 2 Referenzprojekte mit Angaben zu:
--abgeschlossene, durch den Bewerber erbrachte LPH
-- HZ des Projektes
--Kosten KG 300+400 gem. DIN 276 brutto
--Bauweise und Geschosszahl
--Kontrollen auf der Baustelle durch den Bewerber
--Projekt mit Verkehrslasten mind. 5 kN/m² in einem Raum
C) Erfahrung in der Tragwerksplanung LPH 2, 3 und 4 gem. § 51 HOAI geleistet
und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2014 bei baulich fertiggestellten
Gebäude-Umbauten / -Sanierungen, 1 Referenzprojekt mit Angaben zu
--abgeschlossene, durch den Bewerber erbrachte LPH
-- HZ des Projektes
--Kosten KG 300+400 gem. DIN 276 brutto
--Bauweise und Geschosszahl
--Kontrollen auf der Baustelle durch den Bewerber
--Umbauanteil im Gebäude
D) Erfahrung in der Tragwerksplanung mind. LPH 3 und 5 gem. § 51 HOAI
geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2014 bei einem baulich
fertiggestellten Gebäude mit tausalzbelasteten Flächen, 1 Referenzprojekt mit
Angaben zu:
--abgeschlossene, durch den Bewerber erbrachte LPH
--Kontrollen auf der Baustelle durch den Bewerber
Sonstiges:
Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen
führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum
Ausschluss. Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine
Bewertung ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix
zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist.
Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich
erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden.
Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben
werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Zusätzliche Angaben zu den Referenzen zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien
können auf bis zu 2 DIN A 4 Anlagenblätter pro Projekt angegeben werden. Der
Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten
Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte
anzufordern.
Berechtigung zur Vorlage von Standsicherheitsnachweisen gem. Art. 61 Abs. 2 Nr.
2 BayBO.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied berechtigt sein. Gleiches gilt für
andere Unternehmen, deren Kapazität sich der Bewerber bedient.
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es
werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform
eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote
müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber / Bieter informiert sich
selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z.B.
Beschränkungen zu Dateien).
2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und
Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht
berücksichtigt.
3) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung
öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
4) Die vom Bewerber /Bieter einegereichten personenbezogenen Angaben werden
im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern
eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen
hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der
Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter
verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren,
ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen
vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber / Bieter ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die
Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform
veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6) Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder
Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken, gelten
folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters / Bewerbers eingeht, wird davon
ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon
eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom
Bewerber / Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die
Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
— der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für
ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte
Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot
vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte
Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu
können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass
das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor
Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
7) Rückfragen sollen möglichst 6 Tage vor Submission gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spötestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB)
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in
Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung auf
elektronischem Weg oder per Fax vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).