M0060 Dienstradleasing - 22DO0028 Rahmenvereinbarung zum Leasing von Diensträdern gem. TV-Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 22DO0028
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 109-308011)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
M0060 Dienstradleasing - 22DO0028 Rahmenvereinbarung zum Leasing von Diensträdern gem. TV-Fahrradleasing
Die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi haben mit dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Fahrräder über eine Entgeltumwandlung zu leasen. Die Stadt Würzburg möchte ihren 1.900 Beschäftigten das Dienstradleasing ermöglichen.
Es ist vorgesehen, eine Rahmenvereinbarung mit einer Anbieterin bzw. einem Anbieter über das Leasing von Diensträdern in Form einer Entgeltumwandlung und die damit verbundenen Abwicklungsprozesse sowie Dienstleistungen abzuschließen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Zusatz: Wir bitten um Beachtung, dass das Zuschlagskriterium 1.3 aus FB L 227 bzw. 2270 geändert wurde.
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 01.07.2022 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 08.08.2022 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.