Einrichtung, Organisation und Testbetrieb eines „lokalen ÖGD-Testzentrums“ in Stadt und Landkreis Schweinfurt Referenznummer der Bekanntmachung: TZ220729
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung, Organisation und Testbetrieb eines „lokalen ÖGD-Testzentrums“ in Stadt und Landkreis Schweinfurt
Einrichtung, Organisation und Testbetrieb eines „lokalen ÖGD Testzentrums“ in Stadt und Landkreis Schweinfurt als Drive-through-Lösung auf dem Gelände des Volksfestplatzes in Schweinfurt
Die Bayerische Staatsregierung hat erstmalig am 10.10.2020 beschlossen das Testangebot für eine Untersuchung auf SARS-CoV-2 nochmals erheblich auszubauen und daher die Kreisverwaltungsbehörden jeweils mit der Einrichtung, der Organisation und dem Testbetrieb eines „lokalen ÖGD-Testzentrums“ zu betrauen. Der Landkreis und die Stadt Schweinfurt haben vereinbart, diesen Auftrag gemeinsam zu erfüllen. Dementsprechend wurde vom 01.09.2020 bis 30.06.2022 ein gemeinsames Testzentrum für PCR-Testungen betrieben.
Mit gemeinsamen Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 15.06.2022 wurden die Kreisverwaltungsbehörden mit einem weiteren Betrieb der Testzentren bis zunächst 15.10.2022 beauftragt. Dabei sind die Testkapazitäten in den Testzentren regelmäßig orientiert am aktuellen Bedarf zu überprüfen und anzupassen.
Der bisherige Standort ist nicht mehr bedarfsgerecht und die Leistung ist im Übrigen erneut dem Wettbewerb zu unterstellen.
Aus diesem Grund wird für die Einrichtung, die Organisation und den Testbetrieb eines „lokalen ÖGD Testzentrums“ ein erneutes Vergabeverfahren durchgeführt.
Das Testzentrum soll nach aktuellem Stand im Gebiet der Stadt Schweinfurt auf dem Gelände des Volksfestplatzes in Schweinfurt (Am Volksfestplatz, 97421 Schweinfurt) als Drive-through-Lösung eingerichtet und betrieben werden. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Es wird eine Vereinbarung für den Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 geschlossen. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht eine der Parteien mit einer Frist von einem Monat vor Vereinbarungsende kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder eine Eigenerklärung zur Eignung (L 124) als vorläufigen Nachweis
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen – Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder eine Eigenerklärung zur Eignung (L 124) als vorläufigen Nachweis
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen – Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder eine Eigenerklärung zur Eignung (L 124) als vorläufigen Nachweis
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen – Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden unter dem in Nr. I.3) genannten Link.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/