Erstellung einer Machbarkeitsstudie bzgl. der Bundesstraße B471neu als Autobahnparallele zur BAB 99 Ost
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer Machbarkeitsstudie bzgl. der Bundesstraße B471neu als Autobahnparallele zur BAB 99 Ost
Erstellung einer Machbarkeitsstudie bzgl. der Bundesstraße B471neu als Autobahnparallele zur BAB 99 Ost, mit Schwerpunkt Objektplanung Verkehrsanlagen, gem. § 45 ff HOAI 2021, Landschafts- und Umweltplanung, gem. § 22 ff HOAI 2021, und Objektplanung Ingenieurbauwerke, gem. § 41 ff HOAI, 2021
Der Landkreis München, vertreten durch das Landratsamt München, beabsichtigt, eine Machbarkeitsstudie für eine Entlastungsstraße der B471 durchführen zu lassen als Autobahnparallele zur BAB 99 Ost zwischen den Anschlussstellen Nr. 14 Aschheim/Ismaning und Nr. 20 Ottobrunn. Ziel ist es, überörtliche Verkehre und Verdrängungsverkehre der BAB zu bündeln und die Anbindung der Messestadt-Riem aus dem Osten zu verbessern. Die Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Kirchheim b. München, Putzbrunn, Unterföhring und Vaterstetten waren bei der Auslobung der Machbarkeitsstudie eingebunden. Ein Lastenheft steht bereits in der 1. Stufe (TNW) mit den zu erbringenden Leistungen zur Verfügung. Grundlegende Unterlagen wurden bereits zusammengestellt und erste Planungskorridore festgelegt. Diese Unterlagen (Anlagen zum Lastenheft) werden in der 2. Stufe des Verfahrens den Teilnehmern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt und dienen als Grundlage, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Landkreis München, Bereich Aschheim/Ismaning bis Ottobrunn
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit Schwerpunkt in den Bereichen Objektplanung Verkehrsanlagen, gem. § 45 ff HOAI 2021, Landschafts- und Umweltplanung, gem. § 22 ff HOAI 2021, und Objektplanung Ingenieurbauwerke, gem. § 41 ff HOAI, 2021.
Ziel der Studie ist es, den Bedarf und die Realisierbarkeit der Autobahnparallelen B471neu und der Anbindung der Messestadt Riem aus dem Osten zu klären. Die Verbindungsfunktion und Straßenkategorie ist festzulegen, Trassenvarianten und deren techn. Realisierbarkeit sind zu untersuchen, sowie deren raumstrukturelle (also städtebaul., infrastrukt. und verkehrswirtschaftl.) Auswirkungen und die ökolog. Auswirkungen (unter Berücksichtigung d. ÖPNV) sollen ergebnisoffen untersucht und bewertet werden. Die Kosten der unterschiedl. Trassenvarianten (Baukosten, Grunderwerb) sind abzuschätzen. Die Baulast ist zu klären.
3 Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit sind Teil der Beauftragung.
Erforderliche Verkehrsuntersuchungen zur Klärung der Auswirkungen auf das übrige Straßennetz, sowie der Prognose-Nullfall 2035 inkl. Beschreibung werden vom AG zur Verfügung gestellt werden. Derzeit werden hierfür Verkehrsberechnungen/-gutachten durchgeführt.
Der 8-streifige Ausbau der BAB 99 zwi. Aschheim u. Ottobrunn soll als vorhanden vorausgesetzt werden.
Weitere Planungsdaten (geplante Straßen, Anlagen Öff. Nah- u. Fernverkehr, städtebaul. Entwicklungen) sind durch den AN bei Behörden, Kommunen, Spartenträgern einzuholen.
Die bisherige B471 soll zur Kreisstraße abgestuft werden u. vorrangig den Rad-, Bus- u. Anliegerverkehr aufnehmen. Ihre künftige Funktion ist anhand von Verkehrsprognosen, auch bzgl. Straßenkategorie u. Entwurfsklassen, einzuschätzen.
Im Lastenheft ist eine Vorgehensweise in 5 Stufen definiert. Am Ende jeder Stufe sollen die Ergebnisse schriftlich dem AG übergeben, wesentl. Erkenntnisse präsentiert und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
-Stufe 1: Raumuntersuchung
-Stufe 2: Entwicklung und Untersuchung von Trassenvarianten
-Stufe 3: Verkehrliche und verkehrswirtschaftliche Untersuchung
-Stufe 4: Bewertung und Vergleich der Trassenvarianten
-Stufe 5: Planungsempfehlung
Die Büros, die Untersuchungen im Vorfeld durchgeführt haben, gelten als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich eines der vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom AG allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Zeitschiene:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich 10/2022 statt. Die Auftragsvergabe u. der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für 01/2023 vorgesehen. Die Fertigstellung der Machbarkeitsstudie soll Ende 2024 erfolgen.
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der Machbarkeitsstudie, Stufe 5.
Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn sich die Studie aufgrund von äußeren Umständen verzögert.
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung:
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird, wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission, ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
-Stufe 1: Raumuntersuchung
-Stufe 2: Entwicklung und Untersuchung von Trassenvarianten
-Stufe 3: Verkehrliche und verkehrswirtschaftliche Untersuchung
-Stufe 4: Bewertung und Vergleich der Trassenvarianten
-Stufe 5: Planungsempfehlung
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Ergänzung zu Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Seite 7):
c) wie b) jedoch im Leistungsbild Landschafts- u. Umweltplanung:
mind. 1 Person „Landschafts- u. Umweltplaner“, mind. 10 J. Berufserfahr. in Landschafts- u. Umweltplanung.
Nachweis: Abschlussurkunde m. Fachrichtung u. Abschlussdatum, aussagekr. Lebenslaufs inkl. Ref.liste (mind. 5 vgl.b. Projekte Bereich Landschafts-/Umweltplanung).
d) wie b) jedoch im Leistungsbild Obj.pl. konstr. Ing.bauwerke f. Verk.anl.:
mind. 1 Person „Objektplaner f. konstr. Ing.bauw. für Verk.anl.“ mit mind. 10 J. Berufserfahr. Bereich konstr. Ing.bau
Nachweis: Eintragung Ing.kammer u. Abschlussurkunde m. Fachrichtung u. Abschlussdatum, aussagekr. Lebenslaufs inkl. Ref.liste (mind. 5 vgl.b. Projekte Bereich konstr. Ing.b.werke f. Verk.anl.).
e) Angabe v. 4 Referenzen gem. § 75 (5) VgV: siehe beigefügte Matrix Auswahlkriterien
f) Der AG behält sich vor, Bescheinig. v. öff./priv. AG über die Ausführung der angegeb. Ref.proj. anzufordern. Bewerber, bei denen bei der Ref.prüf. festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249001
a) Erklärung d. Bewerbers über das Nichtvorliegen v. Ausschlussgründen nach §123, §124 GWB
b) Erklärung über Nichtvorliegen v. Ausschlussgründen nach §21 MiLoG
c) Erklärung d. Bewerbers, ob u. auf welche Art wirtsch. Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen
d) Ist der Bewerber eine jurist. Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung d. Bewerbers gem. §43 (1) VgV i. V. m. §75 (3) VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortl. Leistungserbringer die an die natürl. Person gestellten Anforderungen erfüllt;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung d. Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss gem. §36 (1) VgV u. §46 (3) Nr.10 VgV außerdem angeben, welche Teile d. Auftrags er beabsichtigt als UA zu vergeben. Eine entsprech. Verpflichtungserklärung gem. §47 (1) VgV dieser Unternehmen ist abzugeben. Welche Teile d. Auftrags als UA vergeben werden sollen, ist bereits im Teilnahmeantrag anzugeben. Die Benennung der UnterAN und die Abgabe d. Verpflichtungserklärung d. UnterAN müssen vor Zuschlagserteilung erfolgen
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §1 Verpflichtungsgesetzes abzugeben
g) Erklärung d. Bewerbers über die Bildung v. Bewerbergemeinschaften. Bew.gem. haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind u. der bevollm. Vertreter benannt ist, der die Mitglieder geg.über d. Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bew.gem. sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtl. betroffener Bew.gem.en im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschied. NL eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- u. Arb.gem.schaften.
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a) Erklärung d. Bewerbers/d. Bew.gem. über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlos. Geschäftsjahren gem. §45 (1) Nr.1 VgV. Mind.anford. ist ein Ges.umsatz (Jahresmittel) v. 400 TEUR brutto in Summe in den Leistungsbildern Verkehrsanl., Landschafts- u. Umweltplanung u. Obj.pl. Ing.bauw.;
b) Nachweis Berufshaftpflichtversich. gem. § 45 (1) bzw (4) VgV über 2 Mio EUR f. Pers.schäden u. über 2 Mio EUR f. Sachschäden bei einem VersicherungsUN, das in einem Mitgliedsstaat der EU od. eines Vertragsstaates d. Abkommens über den Europ. Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung d. Versicherers muss mind. das 2-fache d. Deckungssumme p.a. betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versich. kann bereits ständig abgeschlossen sein od. im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versich.verträgen m. Pauschaldeckungen (d.h. ohne Unterscheidung nach Pers.- u. Sachschäden) ist eine Erklärung d. Versich.UNs erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander m. den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung d. Versich.UN nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen u. Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versich.nachweis darf nicht älter als 6 Mon. sein gerechnet v. Tag d.
Bekanntmachung an u. muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
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a) Erklärung d. Bew./d. Bew.gem. über Anzahl techn.festang. VZ-Mitarbeiter (MA) u. Führungskräfte (FK) in letzt. 3 abgeschloss. Jahren (2019-21) gem. §46 (3) Nr.8 VgV. Die Mind.anford. ist ein jährl. Mittel v. 5 techn.festang. VZ-MA, davon mind 2 im Bereich Verk.anl. u. mind. 2 im Bereich Landschafts-/Umweltpl., mind. 1 im Bereich Obj.pl. Ing.b.werke. Freie MA sind wie UnterAN im TNA aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. §47 (1) VgV unter Anl. 1 ist auch von freien MA auszufüllen.
b) Angabe Fachkräfte gem. § 46 (3) Nr.2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über Berufsqualif. u -erfahrung 1 GF/1 FK gem. §75 VgV im Leistungsbild Verk.anlagen: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anford., wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeich. „Verk.anlagenplaner“ mit mind. 10 Jah. Berufserfahr. in Verkehrsanl.planung im jew. Herkunftsstaat d. Bew. (Sitz d. Bew.) zu führen. Nachweis: Eintragung in Ing.kammer u. Abschlussurkunde m. Angabe Fachrichtung u. Abschlussdatum, sowie aussagekräftiger Lebenslauf inkl. Ref.liste (mind. 5 vgl.b. Projekte Bereich Verk.anl.-Straßenbau). Falls im jew. Herkunftsstaat die Berufsbezeich. „Verkehrsanl.planer" nicht gesetzl. geregelt sein sollte, sind vgl.b. fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. -->Fortsetzung Seite 6 unter Punkt II.2.14) Zusätzliche Angaben
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b), c) und d) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
- der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
- der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de