Neubau eines Trinkwasserhochbehälters mit folgenden Planungsleistungen: Ingenieurbauwerk, Technische Ausrüstung ALG 1, 3 und 9 (HLS), Technische Ausrüstung ALG 4, 5, 8 und 9 (ELT) und ggf. ALG 7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kissing
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86438
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kissing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Trinkwasserhochbehälters mit folgenden Planungsleistungen: Ingenieurbauwerk, Technische Ausrüstung ALG 1, 3 und 9 (HLS), Technische Ausrüstung ALG 4, 5, 8 und 9 (ELT) und ggf. ALG 7
Die Gemeinde Kissing plant den Neubau eines Trinkwasserhochbehälters mit insgesamt 2 Behältern aus Edelstahl.
Die durchgängige Versorgung der Gemeinde Kissing steht an oberster Stelle, dies setzt eine direkt nach Verfahrensabschluss notwendige Planung voraus. Der Tagesspitzenbedarf von ca. 2.500 m³ muss gedeckt werden können. Das zur Verfügung stehende Grundstück liegt im Besitz der Gemeinde Kissing
Kissing
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen des Ingenieurbaus (Gebäude, Trinkwassertank, Trinkwasserbehälter und Leitungsbau) gem. § 41 ff HOAI 2021, der technischen Ausrüstung ALG 1, 3 und 9 (HLS) gem. § 53 ff HOAI 2021, sowie der technischen Ausrüstung ALG 4, 5, 8 und 9 (ELT) gem. § 53 ff HOAI 2021 und ggf. ALG 7, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Die Gemeinde Kissing plant den aktuellen Trinkwasserhochbehälter, aufgrund des baulichen Zustandes, durch einen Neubau zu ersetzen. Der neue Trinkwasserhochbehälter soll oberirdisch auf einem Betonfundament aufgebaut werden. Das Wasser soll in zwei Behälterkammern à 1.500 m³ unterteilt werden. (Die Wasserbehälter sollen einen Durchmesser von ca. 16 m und eine Höhe von ca. 7,70 m haben.) Das geplante Gebäude soll ca. 20 m breit und 40 m lang sein. Auf dem Dach des Gebäudes soll eine Photovoltaikanlage angebracht werden, um Strom für die Pumpen zur erzeugen.
Da das Datum für den Einbau des Wasserbehälters bereits zum Planungsbeginn fixiert werden muss, ist eine strukturierte Terminplanung und Termineinhaltung für dieses Bauvorhaben unumgänglich. Zu beachten ist auch die Planung der Zufahrtswege, sowie die Abstimmung mit den benachbarten Bürgern wegen des Einsatzes von großen Maschinen. Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September/Oktober 2022 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im November 2022. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Die
Nutzungsaufnahme ist für Frühjahr 2025 vorgesehen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
– Stufe 1: LPH 1+2, gem. § 41 und 53 ff HOAI 2021,
– Stufe 2: LPH 3+4, gem. § 41 und 53 ff HOAI 2021,
– Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 41 und 53 ffHOAI 2021,
– Stufe 4: LPH 8+9, gem. § 41 und 53 ff HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und später Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht
zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen
hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3GWB)
Ort: München
Land: Deutschland