Umbau und Erweiterung Grünewaldschule, Aschaffenburg - Rohbauarbeiten, inkl. Erd- und Kanalarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aschaffenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung Grünewaldschule, Aschaffenburg - Rohbauarbeiten, inkl. Erd- und Kanalarbeiten
Umbau und Erweiterung Grünewaldschule um einen vierten Klassenzug, Gruppenräume, neue Küche und Mensa sowie barrierefreie Erschließung. Der Neubau besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss und einem Obergeschoss, welches in einem Teilbereich als Brückenbau ausgebildet ist. Der „L-förmige“ Erweiterungsbau hat eine insgesamte Länge von ca. 83m. Die Attikahöhe beträgt ca. 9,68m.
Das Bestandsgebäude steht als Gesamtensemble unter Denkmalschutz. Der Um- und Anbau findet bei laufendem Schulbetrieb statt. Die Zeitfenster der bayrischen Schulferien sind zu berücksichtigen, um die Einschränkungen durch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand auf ein Minimum zu reduzieren.
Aschaffenburg
Der Neubau hat zwei Vollgeschosse (EG, 1.OG) und ist im UG mit dem Bestandsgebäude verbunden. Das Neubaugebäude wird als Betonkonstruktion errichtet, Stützen und Platten-Tragstruktur. Tragende Wände und Stützen werden generell in Sichtbeton ausgeführt. Die Fassaden des Neubaus werden als vorgesetzte Holzfassaden ausgeführt (separates Gewerk). Die Gründung für den zweigeschossigen Neubau erfolgt auf einer durchgehenden Bodenplatte mit verstärkten Gründungsstreifen unter den Stützen. In einer Gebäudeecke ist ein bestehender Entwässerungskanal mittels Bohrpfahl zu überbrücken. Die Stützen des Brückenbaus werden auf Streifenfundamenten gegründet. Auf Grund der Nähe zum Kellerabgang des nördlichen Bestandgebäudes erhalten hier zwei Stützen eine Pfahlgründung. Die Anschlüsse an das Bestandsgebäude werden ohne Auflastung des Neubaus an den Altbau erfolgen. Die Maßnahmen im Bestandsgebäude erfolgen größtenteils ohne Eingriffe in die tragende Konstruktion, neue Trennwände und abgehängte Decken sind in Trockenbauweise geplant. Nur im Untergeschoss Flur sind neue Wände in Mauerwerk geplant.
Die Hauptpositionen im Rohbau-LV sind wie folgt:
Betonstahl, 111 t
Betonstahlmatte, 20 t
Perimeterdämmung unter Bodenplatte, 585m2
Sauberkeitsschicht Magerbeton, 625m2
Bodenplatte & Fundamente, teilweise WU-Beton, insgesamt 292m3
Sichtbetonwände, 85m3
Sichtbetonstützen, teilweise elliptische Ausführung, 34m3
Stahlbetondecken & Unterzüge, 427m3
Fertigteil Sichtbetontreppe
Teilabbruchmaßnahmen inklusiv Abbruch bestehende Eingangstreppe und Windfang. Durchbrüche im Bestandsgebäude inklusiv Stahl- oder KS-Stürzen.
Baustelleneinrichtung inklusiv 2 Mannschaftscontainer, 1 Sanitärcontainer und deren Vorhaltung. Baustrom und Bauwasser Anschluss, Baukran mind. 175tm, 270m Bauzaun. Teilsperrung des Gehweges.
Erdarbeiten:
Baugrubenaushub, 902 m3
Rohrgrabenaushub, 1340 m3
Hinterfüllung Fundamente, 1385 m3
Entsorgung belastete Boden (Z1.1, Z2), 1.560 t
Abbruch und Entsorgung Asphaltdeckschicht, 144 t
Blitzschutzanlage, Leerrohre und Hausanschluss.
KG Entwässerungsrohre 580m, Grundleitungen, Fettabscheideranlage, Hybrid-Pumpstation, Rückstauschacht, Rückstaupumpanlage, Einstiegschächte. Ein Bestandskanalrohr ist zu verdämmen.
Durch Bauzeitenverschiebung ist eine Verlängerung möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=248732
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Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.aschaffenburg.de