Neubau kombiniertes Hallen- und Freibad in Memmingen - Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 01722/52/2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau kombiniertes Hallen- und Freibad in Memmingen - Abbrucharbeiten
Hauptmassen der Rückbau-/Abbrucharbeiten:
- Bademeisterhaus mit Werkstattanbau ca. 790 m³
- Kabinengebäude ca. 4.500 m³
- Schwimmmeisterkabine ca. 480 m³
- Technik-/Pumpenhaus ca. 380 m³
- Brücke/Steg über Bach Länge ca. 5 m, Breite ca. 1,0 m
- div. Schwimmbecken gesamt Grundflächen ca. 2.200 m²
- Ausbau und Entsorgung von schadstoffbelasteter Böden, ca. 6.300 m³
- Ausbau und Entsorgung von Oberflächenversiegelung ca. 3.500 m²
- Abbau und Entsorgung von ca. 950 m² asbesthaltigen Platten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Memmingen, Stadtwerke Memmingen, beabsichtigt den Rückbau des bestehenden Freibads in Memmingen. Im Zuge des geplanten Neubaus soll ein sog. Kombibad (Frei- und Hallenbad) entstehen.
Der Umfang dieser Ausschreibung umfasst die Arbeiten an den Gebäuden:
Bademeisterhaus mit Werkstattanbau (1 geschossig -
mit Teilunterkellerung), Kabinengebäude (2 geschossig ohne Unterkellerung), Schwimmmeisterkabine (1 geschossig), Technik-/Pumpenhaus (1 geschossig), Brücke / Steg über den Bach, Kneippanlage und Trog, div. Schwimmbecken.
Ausbau schadstoffbelasteter Böden für folgende Leistungen:
Entkernungs- und Schadstoffsanierung, Rückbau und Aushub.
Die Baustellenzufahrt ist über die Stadtbadallee 3 in 87700 Memmingen möglich.
Im Zuge des geplanten Rückbaus des Freibads sind die bestehenden Gebäude einer Schadstoffsanierung zu unterziehen, bevor ein Abbruch der Gebäude stattfinden
kann.
Die Sanierungsfläche liegt in der Stadtbadallee 1 in Memmingen.
Die Sanierung der Gebäude umfasst den Rückbau der gesamten Gebäude. Anschließend erfolgt der Ausbau des schadstoffbeaufschlagten Bodens.
Das Freibad in Memmingen wurde in den 1960er Jahren errichtet.
Grundsätzlich sind die Schadstoffe (folgende gefährliche Abfälle fallen an: Asbest, KMF, PAK-haltige Baustoffe und Teerkork, Altholz) immer vor einem Abbruch auszubauen. Die vorhandenen Schadstoffe können erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen und dürfen nur durch geeignete Firmen mit geeignetem, vorsorgeuntersuchtem und unterwiesenem Personal mit entsprechender Schutzausrüstung, sowie geeigneten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen bearbeitet
werden.
Vorgesehener Terminablauf:
Beginn der Arbeiten innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung, welche voraussichtlich in KW 41/2022 zugehen wird.
Entkernungarbeiten 1 Woche,
Schadstoffsanierung 3 Wochen,
Oberflächiger Abbruch 8 Wochen,
Herstellung Spundwandverbau,
Unterirdischer Abbruch 6 Wochen,
Aushub schadstoffbeaufschlagter Böden 6 Wochen
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Hinweis: sofern Bieter auf die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise, beispielsweise auf Referenzbescheinigungen, verweisen stellen Bieter eigenverantwortlich sicher, dass diese Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Erklärungen und gültigen Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) vorzulegen. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer des Sitzes oder Wohnsitzes.
Angabe, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt durch Eigenerklärung
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 18 Monate sein darf
Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse und Berufsgenossenschaft (gesetzliche Sozialkasse) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 18 Monate sein dürfen
Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschl. einer Basisumweltdeckelung im Auftragsfall für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb für Personenschäden mit einer Mindestdeckungssumme pro Schadensfall von 2.000.000,- € und für sonstige Schäden mit einer Mindestdeckungssumme pro Schadensfall von 1.000.000,- €.
3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Angabe zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Die für die Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % von der Brutto-Abrechnungssumme. Die Sicherheit in Höhe von 3 % ist ab einer Brutto-Abrechnungssumme von mindestens 30.000,00 € zu leisten.
Bei einer Auftragssumme von mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer, ist als Sicherheit für die Vertragserfüllung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% von der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.