Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0336
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8819900
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdarbeiten
Bei den zu leistenden Arbeiten handelt es sich um die Rodung und den Abtrag von Bewuchs.
Sämtliche Freianlagen des Neubaus, samt Parkplätzen, Pflasterarbeiten, Asphaltherstellung, Pflanzung von Bäumen und der Anlage der Außenanlagen, die Kanalarbeiten, samt Schmutzwasserentwässerung und der Regenentwässerung mit Rigolen und die Dachbegrünung werden durch eine spätere Ausschreibung vergeben.
ca. 3.000 m2 Rodung Vegetationsflächen inkl. Entsorgung des anfallenden Materials
ca. 140 m3 Oberbodenabtrag und -entsorgung
ca. 180 m3 Oberbodenabtrag und -lagerung inkl. Zwischenbegrünung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=230688
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/230688
siehe Auftragsunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/230688
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8819900
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://my.vergabe.bayern.de