Maschinen- und Elektrotechnik Wasserkraftanlage Referenznummer der Bekanntmachung: BA 26 Los 26
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarzenbruck-Gsteinach
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90592
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maschinen- und Elektrotechnik Wasserkraftanlage
Maschinen- und Elektrotechnik Wasserkraftanlage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Optimierung der Energieversorgung auf der Kläranlage Schwarzenbruck ist eine Wasserkraftanlage
im Auslauf der Kläranlage geplant. Der Auslauf der Kläranlage liegt ca. 12,5 m über der Schwarzach.
Diese Höhendifferenz soll durch eine Wasserkraftanlage genutzt werden.
Das Kraftwerk wird als 1-Maschinenlösung ausgeführt. Als Turbinentyp wurde eine Durchströmturbine
(Banki-Turbine) festgelegt. Die Nennleistung der Turbine ist auf Basis einer Jahresganglinie des Kläranlagenablaufs zu optimieren. Der maximale Mischwasserablauf beträgt 220 l/s.
Das Triebwasser wird dem Kraftwerk über eine neu zu verlegende Druckleitung (DN 400)
zugeführt. Für die Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen kann die Druckleitung
über einen Absperrschieber verschlossen werden. Bei geschlossenem Absperrschieber
wird das Triebwasser über einen Bypass abgeleitet.
Die Wasserkraftanlage wird elektrisch und datentechnisch an die bestehende
Niederspannungshauptverteilung der Kläranlage angeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.