Sanierung der ehemaligen Klosteranlage St. Michael in Bamberg - Glasmalerei-Fenster Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-044/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der ehemaligen Klosteranlage St. Michael in Bamberg - Glasmalerei-Fenster
Nach Klostergründung 1015 wurde umgehend mit dem Bau der Kirche begonnen, welche bereits am 2. November 1021 unter Anwesenheit Kaiser Heinrichs II. eingeweiht wurde. Im Jahr 1117 fiel die Kirche einem Erdbeben zum Opfer. Der Wiederaufbau erfolgte unter Bischof Otto in einer enormen Geschwindigkeit, sodass die Einweihung der Kirche bereits im Jahr 1121 erfolgen konnte.
Die Klosterkirche St. Michael wurde im November 2012 wegen akuter Einsturzgefahr geschlossen. Massive Risse in den Deckensegeln des Kirchengewölbes, starke Substanzverluste und stetige Notsicherungsmaßnahmen an Fassaden und Mauern, undichte Dacheindeckungen und unzureichende Entwässerungen machten dies zwingend erforderlich. In den vergangenen Jahren fanden vielfältige Voruntersuchungen an Raumschale und Ausstattung sowie die statische Instandsetzung der Kirche statt. In den Jahren 2015-2019 wurde die Kirche grundlegend statisch gesichert.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf Grundlage eines Teilnahmewettbewerbs wird die Restaurierung der bestehenden Glasmalerei-Fenster – gefertigt Anfang des 20. Jh. - ausgeschrieben.
Zu bearbeiten sind drei figürliche und zwei ornamental gestaltete Rundbogenfenster und vier ornamental gestaltete Glasmalerei-Fenster.
Der Schwerpunkt der Arbeiten, wie auch der Gewichtung im Teilnahmewettbewerb, liegt auf der Konservierung und Restaurierung der historischen Glasgemälde.
Art und Umfang der Leistung
Restaurierung der Glasmalerei-Fenster
Demontage ca. 01.03.23 – 30.04.23
Bearbeitung der demontierten Teile ab ca. 05/23
Drei figürliche und zwei ornamental gestaltete Rundbogenfenster und vier ornamental gestaltete Glasmalerei-Fenster.
- Glasmalerische Ergänzung fehlender Gläser
- Sprungklebung und Retusche
- Verlötung von Bleibrüchen
- Erneuerung von Bleiruten und Randblei
- Partiell Nachkitten der Bleinetze
- Wiedereinbau der restaurierten Glasgemälde in die historischen Metallrahmen
- Dokumentation
Umsatz 5%;
Ausführung vergleichbarer Leistungen 25%;
Personenbezogener Nachweis der Fachkunde 30%;
Fachkenntnisse im Umgang mit kontaminierter Bausubstanz 15%;
Fachcliche Qualifikation der namentlich benannten Restauratoren 25%
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe/Veröffentlichung erfolgt vorrausichtlich am: Mitte/Ende September 2022
Auch Firmen mit Präqualifikation haben alle auftragsspezifischen Einzelnachweise zu erbringen (1315 mit Anlagen)
Die Baustelle kann nach Voranmeldung besichtigt werden. Eine Terminvereinbarung wird über die Vergabestelle abgewickelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Restaurierungsmaßnahme beginnt ca. im März 2023 mit der Demontage der Fenster und endet voraussichtlich Mitte/Ende 2024 mit dem Einbau der Fenster.
Auch Firmen mit Präqualifikation haben alle auftragsspezifischen Einzelnachweise zu erbringen (1315 mit Anlagen)
Die Baustelle kann nach Voranmeldung besichtigt werden. Eine Terminvereinbarung wird über die Vergabestelle abgewickelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.