Neubau Montessori Schule Clara Grundwald (MCG) in Unterschleißheim
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.montessori-unterschleissheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Montessori Schule Clara Grundwald (MCG) in Unterschleißheim
Mit dem Neubau der Clara Grunwald Montessori Schule in Unterschleißheim sollen Flächen für 10 Klassen (einzügig) realsiert werden. Der in modulbauweise auszuführende Neubau soll neben der Schaffung eines zeitgemäßen Lehrumfelds, insbesondere auch Nachhaltigkeitsaspekte angemessen berücksichtigen. Der zu vergebende Auftrag beinhaltet die Generalunternehmerleistung zur Realisierung des Naubaus auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Die Kostenobergrenze liegt bei 5,5 Mio. € (netto).
Unterschleißheim
Siehe oben II.1.4
Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
1. Referenzen im Bereich der Objektplanung über vergleichbare Bildungseinrichtungen (je Referenz 1 Punkt; ab 4 Referenzen 4 Punkte)
2. Referenzen im Bereich der Objektplanung über modulares Bauen (je Referenz 1 Punkt; ab 4 Referenzen 4 Punkte)
3. Referenzen im Bereich der TGA-HLS-Planung über vergleichbare Gebäude (je Referenz 1 Punkt; ab 4 Referenzen 4 Punkte)
4. Referenzen im Bereich der TGA-ELT-Planung über vergleichbare Gebäude (je Referenz 1 Punkt; ab 4 Referenzen 4 Punkte)
5. Referenzen im Bereich modulares Bauen als GU (2 Referenzen 1 Punkt; 3 Referenzen 2 Punkte, 4 Referenzen 3 Punkte; ab 5 Referenzen 4 Punkte)
6. Anzahl Mitarbeiter des für die Bauausführung verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmers (bis 20 MA 1 Punkt, bis 30 MA 2 Punkte, bis 40 MA 3 Punkte, ab 41 MA 4 Punkte)
7. Umsätze pro Jahr des für die Bauausführung verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmers im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (bis 5 Mio. 1 Punkt, bis 7,5 Mio. 2 Punkte bis 10 Mio. 3 Punkte, über 10 Mio. 4 Punkte)
*
Siehe zu den Einzelheiten die Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz in Deutschland: Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als März 2022 (soweit einschlägig); Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz im Ausland: Eine für den Staat der Niederlassung in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Erlaubnis der Berufsausübung (soweit einschlägig)
B) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO einer für die Objektplanung verantwortlichen Person (z.B. Eintragung in die Liste der Architektenkammer)
A) Gesamtumsätze (netto) in den letzten 3 Jahren der für die Objektplanung, TGA-ELT-Planung, TGA-HLS-Planung und für die Bauausführung verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer
B) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu A): Objektplanung 600.000 € Umsatz/a im Schnitt (netto), TGA- ELT-Planung 450.000 € Umsatz/a im Schnitt (netto), TGA- HLS-Planung 450.000 € Umsatz/a im Schnitt (netto)
Mindestanforderungen zu B): Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht-versicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Verantwortlicher Wirtschaftsteilnehmer Objektplanung
I. Kontaktdaten
II. Anzahl der qualifizierten fest angestellten Mitarbeiter (Dipl.-Ing. (FH, Uni) oder M.Sc./M.Eng Architektur, Städtebau oder vergleichbar; Vollzeitäquivalent (VZÄ) einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter)
III. Projektverantwortlicher Objektplanung mit Angabe der Qualifikation und Berufserfahrung
IV. Neubau-Referenzen Objektplanung Gebäude für vergleichbare Bildungsbauten in den Jahren 2017 bis heute unter Angabe Abschluss LP 5, Honorarzone, Leitungsphasen, Nutzungsfläche oder Bruttogrundfläche, Gebäudeart, Bauherr
V. Neubau-Referenzen Objektplanung Gebäude für modulares Bauen in den Jahren 2017 bis heute unter Angabe Abschluss LP 5, Honorarzone, Leitungsphasen, Nutzungsfläche oder Bruttogrundfläche ,Gebäudeart, Bauherr
B) Verantwortlicher Wirtschaftsteilnehmer HLS-Planung
I. Kontaktdaten
II. Anzahl der qualifizierten fest angestellten Mitarbeiter (Nur Dipl.-Ing. (FH, Uni) oder M.Sc./M.Eng oder B.Sc./B.Eng. Versorgungstechnik,
Haustechnik oder vergleichbar; Vollzeitäquivalent (VZÄ) einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter)
III. Neubau-Referenzen TGA-HLS-Planung für vergleichbare Objekte in den Jahren 2017 bis heute unter Angabe Abschluss LP 5, Honorarzone, An-lagengruppen, Leitungsphasen, Nutzungsfläche oder Bruttogrundfläche Gebäudeart, Bauherr
C) Verantwortlicher Wirtschaftsteilnehmer ELT-Planung
I. Kontaktdaten
II. Anzahl der qualifizierten fest angestellten Mitarbeiter (Nur Dipl.-Ing. (FH, Uni) oder M.Sc./M.Eng oder B.Sc./B.Eng. Versorgungstechnik, Haustechnik oder vergleichbar; Vollzeitäquivalent (VZÄ) einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter)
III. Neubau-Referenzen TGA-HLS-Planung für vergleichbare Objekte in den Jahren 2017 bis heute unter Angabe Abschluss LP 5, Honorarzone, An-lagengruppen, Leitungsphasen, Nutzungsfläche oder Bruttogrundfläche Gebäudeart, Bauherr
D) Verantwortlicher Wirtschaftsteilnehmer Bauausführung als GU
I. Kontaktdaten
II. Anzahl der qualifizierten fest angestellten Mitarbeiter (Dipl.-Ing. (FH, Uni) od. M.Sc./M.Eng. Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleich-bar sowie Bachelor, Techniker und gewerbliche MA)
III. Neubau-Referenzen modulares Bauen in den Jahren 2015 bis heute unter Angabe der Baufertigstellung, Nutzungsfläche oder Bruttogrund-fläche, Bauweise, Bauherr
E) Benennung und Angabe der Qualifikation des Gesamtprojektleiters
Mindestanforderung zu A II: 4 VZÄ
Mindestanforderung zu A III: 10 Jahre Berufserfahrung
Mindestanforderungen zu A V: Mindestens eine Referenz über Objekte in modularer Bauweise mit NUF 1-7 mind. 1.000 m² oder BGF mind. 1.500 m² (gem. DIN 277), bei dem die LP 5 nach 2017 abgeschlossen wurde und die Leistungsphasen 2 - 5 erbracht wurden.
Mindestanforderung zu B II: 3 VZÄ
Mindestanforderungen zu B III: Mindestens eine Referenz über Objekte mit NUF 1-7 mind. 1.000 m² oder BGF mind. 1.500 m² (gem. DIN 277), bei dem die LP 5 nach 2017 abgeschlossen wurde und die Leistungsphasen 2, 3 und 5 erbracht wurden.
Mindestanforderung zu C II: 3 VZÄ
Mindestanforderungen zu C III: Mindestens eine Referenz über Objekte mit NUF 1-7 mind. 1.000 m² oder BGF mind. 1.500 m² (gem. DIN 277), bei dem die LP 5 nach 2017 abgeschlossen wurde und die Leistungsphasen 2, 3 und 5 erbracht wurden.
Mindestanforderungen zu D III: Mindestens 2 Referenzen über Objekte in modularer Bauweise mit NUF 1-7 mind. 1.000 m² oder BGF mind. 1.500 m² (gem. DIN 277), bei denen die Baufertigstellung nach 2015 erfolgt ist.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietern, die ein den Vorgaben entsprechendes Angebot vorlegen und deren Angebot auch nicht aus anderen Gründen auszuschließen ist, die aber den Auftrag nicht erhalten, wird für die Ausarbeitung des Lösungsvorschlags eine pauschale Entschädigung in Höhe von 14.000 € (zzgl. Mwst.) gewährt. Werden mehrere Hauptangebote mit unterschiedlichen Lösungsvorschlägen eingereicht, wird die Entschädigung nur einmal gezahlt. Die Entschädigungen werden nach Zuschlagserteilung gegen Rechnungsstellung ausbezahlt.
*
2. Aufgrund des begrenzten Budgets des Auftraggebers gilt eine Preisobergrenze von [Betrag gelöscht] EURO (netto). Angebote über einen Pauschalpreis von mehr als [Betrag gelöscht] EURO (netto) können nicht berücksichtigt werden.
*
3. Es ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich digital über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Fragen zum verfahren oder den Vergabeunter-lagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
Durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).