Verglste Rohrrahmenlemente Referenznummer der Bekanntmachung: 0569
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verglste Rohrrahmenlemente
Karolinen Gymnasium - Erweiterung und Generalsanierung
Verglaste Rohrrahmenelemente
Herstellen, liefern und montieren von verglasten Rohrrahmenelementen, Stahlblechtüren, und Festverglasungen:
- 9 Stk. Rohrrahmentüren RS
- 4 Stk. Rohrrhamentüren T30-RS
- 5 Stk. Rohrrahmentüren T90-RS
- 1 Stk. Festverglasung F90
- 2 Stk. Stahlblechtüren T30-RS
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1. Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes
2. Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123 und 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
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Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen:
1. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
2. Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen in Bezug auf Arbeitnehmer, die aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Deutschland entsandt werden und deren Einsatz bei der Leistungserbringung geplant ist.
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Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist dessen jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Für Bietergemeinschaften wird zusätzlich auf die Ausführungen unter Nr. VI.3 verwiesen.
Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit Bauleistungen und andere Leistungen betroffen sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3. Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
4. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen ist, ordnungsgemäß erfüllt hat.
5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
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Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen:
1. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
2. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens
4. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers, mit Angabe der Lohnsummen oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens
5. Nachweis des Bestehens einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung bzw. Nachweis der entspr. Versicherbarkeit im Auftragsfall. Mindestversicherungsschutz für Personenschäden 1 Mio. Euro, für Sachschäden 3 Mio. Euro
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Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Für Bietergemeinschaften wird zusätzlich auf die Ausführungen unter Nr. VI.3 verwiesen.
Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die, vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
2. Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
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Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen:
1. Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurz-beschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung des Vergabehandbuch Bayern in der aktuellen Fassung.
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2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
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Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Für Bietergemeinschaften wird zusätzlich auf die Ausführungen unter Nr. VI.3 verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß den Vorschriften des § 14 EU VOB/A und wird an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
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Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
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Der Auftraggeber stellt den Bietern die in § 14 EU Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften:
Für diese gilt § 13 EU Abs. 5 VOB/A. Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.
Der bevollmächtigte Vertreter ist Ansprechpartner im gesamten Vergabeverfahren und ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholung von Verfahrensschritten. Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben. Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem. §§ 132 und 133 GWB).
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Zusätzliche wichtige Hinweise:
Die Angebote dürfen seit dem 18.10.2018 nur noch digital in Textform über iTWO tender / www.vergabe.bayern.de bei der Vergabeverfahrensstelle eingereicht werden. Im Einzelfall behält der Auftraggeber sich vor, aus Gründen der Sicherheit erhöhte Anforderungen zu stellen (s. VOB/A § 11 EU, Absätze 4 und 5).
Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind vom Bieter sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen (siehe dazu GWB Abschnitt 2, § 160, Abs. 3, Satz 3), indem er Fragen bzw. Einwände unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform (Fragen und Antwort Tool) einreicht.
Alle Bieter erhalten zeitnah neutralisierte Antworten und Hinweise.
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Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese bis 6 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist bei uns einzureichen, damit alle Bieter rechtzeitig informiert werden können.
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Es wird den Unternehmern empfohlen, sich freiwillig und unentgeltlich auf der Vergabeplattform iTWO tender / www.vergabe.bayern.de zu registrieren (Angaben einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse). Nur registrierte Bewerber können von der Vergabestelle aktiv über Änderungen und Ergänzungen informiert werden. Nicht registrierte Unternehmer müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabe- und Vertragsunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat.
Beachten sie Änderungen und Ergänzungen nicht, tragen sie das Risiko eines möglichen Angebotsausschlusses.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]10