Schlosserarbeiten II - Hülle
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schlosserarbeiten II - Hülle
81829 München
Schlosserarbeiten II - Hülle
1. Stahltreppenonstruktionen: 4 Stück
— Gesamtlänge Lauf 1: ca. 700 mm,
— Podestgröße, brutto: ca. 1 100 mm x 700 mm,
— Gesamtlänge: Lauf 2: ca. 1 800 mm.
2. Fluchtbalkone: Breite: ca. 1,50 m: 2 030 lfm,
3: Wartungsbalkone: Breite: ca. 0,50 bis 1,00 m: 620 lfm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schlosserarbeiten II - Hülle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
81829 München
NA 12 Änderung Kopfplatten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
In Erfüllung einer Anforderung aus der Prüfstatik müssen die Kopfplatten der aufgeständerten Fluchtbalkone in der Materialstärke und der Stahlgüte erhöht werden. Das führt zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Montage und erhöhten Materialkosten.
Die aus den erhöhten Anforderungen der Prüfstatik resultierenden Änderungen waren für den AG nicht vorhersehbar. Die Veränderung greift unmittelbar in die Gesamtkonstruktion ein, so daß auch aus Gewährleistungsgründen ein Wechsel des AN nicht möglich ist.