LIEFERUNG, INSTALLATION UND INBETRIEBNAHME EINES HOCHLEISTUNGS-RÖNTGEN-EINKRISTALL-DIFFRAKTOMETERS Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.cup.uni-muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
LIEFERUNG, INSTALLATION UND INBETRIEBNAHME EINES HOCHLEISTUNGS-RÖNTGEN-EINKRISTALL-DIFFRAKTOMETERS
Diese Ausschreibung betrifft die Lieferung und Installation eines kompletten Systems für die Sammlung von hochauflösenden Röntgenbeugungsintensitäten von Einkristallen mit geringer Beugungsleistung bei niedrigen Temperaturen. Der Geräteaufbau wird von der Ludwig-Maximilians-Universität München (Fakultät für Pharmazie) beschafft.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ein Röntgengenerator und eine geeignete Optik. Ein Goniometer und ein Goniometerkopf. Geräte zur Kristallabschirmung. Kühlvorrichtung für Kristalle. Ein Detektor. Eine Strahlenschutzkabine. Ein leistungsstarker PC. Ein Softwarepaket. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme. Ausbildung. Dokumentation
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.