HPC-Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: 2241.4254.2022-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
HPC-Systeme
Beschaffung von Systemen für HPC (einschließlich Anwendungen der Künstlichen Intelligenz) und von vorgelagerten Systemberatungsleistungen sowie dem Betrieb einer Online-Plattform zur Präsentation von ausgewählten HPC-System-Komponenten des jeweiligen RV-Partners und zur weitergehenden Information des Auftraggebers über das jeweilige Angebot an HPC-System-Komponenten, inkl. einer Schnittstelle zum eProcurement-System der Max-Planck-Gesellschaft für Bestellungen.
Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, acht (8) Auftragnehmer (HPC-Systemhäuser und/oder -Hersteller) zu finden, die auf Abruf aus der Rahmenvereinbarung den Auftraggeber mit HPC-Systemen versorgen.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Die MPG ist eine überwiegend aus öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur, die derzeit 86 Institute und sonstige (Forschungs-)Einrichtungen unterschiedlicher Größe, Struktur und Aufgabenstellung ("Institute") unterhält. Vereinsrechtlicher Sitz der Gesellschaft ist Berlin, der Sitz der Generalverwaltung der MPG ist München. Der MPG-GV obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar. Hochleistungsrechnen (englisch high-performance computing, HPC) ist ein Bereich des computergestützten Rechnens. Er umfasst alle Rechenarbeiten, deren Bearbeitung einer hohen Rechenleistung oder Speicherkapazität bedarf. Im Bereich der Forschung ist heute der Einsatz von HPC üblich und zum Teil unumgänglich. Die EDV-Abteilungen in den Instituten und ein Großrechenzentrum der MPG in Garching betreiben HPC-Systeme, die erweitert oder erneuert werden müssen. Aus diesem Grund besteht bei der MPG ein regelmäßiger Bedarf an HPC-Systemen. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, acht (8) Auftragnehmer (HPC-Systemhäuser und/oder -Hersteller, im Folgenden auch "AN" bzw. "RV-Partner" genannt) zu finden, die auf Abruf aus der Rahmenvereinbarung (nachfolgend auch "RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") den Auftraggeber mit HPC-Systemen versorgen. Die Rahmenvereinbarung liegt als Anlage 1 Teil dieser Vergabeunterlage bei. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Systemen für HPC (einschließlich Anwendungen der Künstlichen Intelligenz) und von vorgelagerten Systemberatungsleistungen sowie dem Betrieb einer Online-Plattform zur Präsentation von ausgewählten HPC-System-Komponenten des jeweiligen RV-Partners und zur weitergehenden Information des Auftraggebers über das jeweilige Angebot an HPC-System-Komponenten, inkl. einer Schnittstelle zum eProcurement-System der Max-Planck-Gesellschaft für Bestellungen. Durch dieses Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe an HPC-Systemen institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt. Aufgrund der großen Bandbreite an Forschungsgegenständen in der MPG sind die Anforderungen an die HPC-Systeme sehr heterogen. Es werden über die RV folglich sehr unterschiedlich konfigurierte Systeme in den verschiedensten Größen bezogen werden. Dem Auftraggeber kommt es dabei in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe eine Bindung des Bieters an den angebotenen Hersteller erfolgen muss und Zuschläge nicht auf Angebote von Bietern mit denselben Herstellern erfolgen. Weiterhin ist es dem Auftraggeber sehr wichtig, die heterogenen Bedarfe seiner Institute erfüllen zu können. Daher werden über diese RV möglicherweise nicht nur HPC-Systeme auf der Basis der heute vorherrschenden Prozessorarchitektur x86-64, sondern auch auf der Basis anderer Prozessorarchitekturen (z.B. ARM-64; vgl. dazu Kapitel 5.3.1) beschafft. Der Leistungsumfang setzt sich insbesondere aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • vorgelagerte Systemberatung (vgl. Kapitel 5.2.1), d. h. der (in der Regel produktneutrale) Entwurf eines auf den konkreten Bedarf des Auftraggebers optimierten HPC-Systems und dessen Konfiguration, also die Auswahl und Dimensionierung geeigneter Systemkomponenten (Einzelabrufe "Systemberatung"). • Veräußerung, Lieferung, Installation und Integration, Herbeiführung der Betriebsbe-reitschaft von HPC-Systemen sowie Systemserviceleistungen wie Bereitstellen eines Service Desks für Serviceanfragen, Austausch/Reparatur von defekten Komponenten, Remote-Support, Support vor Ort (Einzelabrufe "Systemlieferung") (vgl. Kapitel 5.2.2). • Einrichtung, Bereitstellung, Anbindung und Betrieb/Aufrechterhalten einer Online-Plattform für Angebotspräsentation, Informationen, Downloads und Dokumentation sowie Bestellfunktion und einer Anbindung an das eProcurement-System der MPG (vgl. Kapitel 5.2.3). Die MPG hält aktuell in inhaltlich benachbarten Leistungsbereichen weitere Rahmenvereinbarungen, etwa zu Standard-Servern, Netzwerk-Infrastruktur und wassergekühlten Serverschränken, die inhaltlich Berührungspunkte mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung aufweisen können. Beabsichtigt ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen RV in der Regel nur die Beschaffung vollständiger HPC-Systeme als Gesamtsystem. Im Einzelfall (z.B. für die Beschaffung von Testsystemen oder die Ergänzung schon beschaffter HPC-Systeme) ist jedoch auch die Beschaffung einzelner "Rechenknoten" (= Computer) oder anderer Komponenten eines HPC-Clusters (z.B. Switches) im Zusammenhang mit einem bestehenden HPC-System unter der hier ausgeschriebenen RV möglich. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist/sind dagegen • Storage-Systeme , • Rechen- und Administrationsknoten auf der Basis von OpenPower- oder SPARC-Prozessoren, • im High Performance Computing genutzte Anwendungssoftware, Funktionsbibliotheken sowie Entwicklungs- und Analysewerkzeuge. Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands siehe die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5. Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen auf ca. 12 Mio. EUR pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslauf-zeit insgesamt 60 Mio. EUR (Schätzmenge/Schätzwert). Aus der RV können insgesamt höchstens 65 Mio. EUR über die maximale Vertragsdauer abgerufen werden (Höchstwert/Höchstmenge). Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-)Bestellverpflichtung des Auftraggebers. § 132 GWB bleibt unberührt.
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Nach Vertragsbeginn soll eine Vorlaufzeit von 6 Wochen folgen, in der die Anbindung an das eProcurement der MPG durchgeführt wird. Der beabsichtigte Leistungsbeginn und damit auch der Zeitpunkt der Be-triebsbereitschaft der Online-Plattform ist der 01.08.2022. Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der Vorlaufzeit. Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 5 Jahre (60 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der Vorlaufzeit. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 3 Jahre (36 Monate) weiter (Optionslaufzeit). Will der Auftraggeber von der Kündigungsoption Gebrauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer in Schriftform gemäß § 126 BGB kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen.
Die wichtigste Aufgabe von HPC-Systemen ist es, den Bedarfsträgern Rechenleistung zur Verfügung zu stellen. Die wichtigste Komponente und auch der mit Abstand teuerste Teil eines HPC-Systems sind daher die Rechenknoten, bei denen es sich in aller Regel um Server-Systeme handelt. Aus diesem Grund benötigt die MPG Anbieter, die auf Rechenknoten spezialisiert sind.
Für die MPG ist dabei eine größtmögliche Vielfalt bei den Herstellern von HPC-Systemen unter den RV-Partnern wichtig, damit im Rahmen der späteren Einzelabrufe ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Systemanbietern entsteht.
Der Bieter muss sich daher bindend auf einen Hersteller von Rechenknoten auf Basis x86-64 Prozessoren festlegen. Im Ergebnis darf jeder Hersteller von Server-Systemen unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner.
Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot abgibt. Sollte sich nach Auswertung der Angebote also herausstellen, dass sich unter den acht wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit demselben Hersteller am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen nur derjenige Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diesen Hersteller das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die ande-ren Angebote der Bieter mit demselben Hersteller werden nicht berücksichtigt und können somit auch nicht bezuschlagt werden.
Die MPG benötigt HPC-Systeme, die in Qualität und Leistungsfähigkeit einem Platz in der top500-Liste der weltweit leistungsfähigsten Hochleistungsrechner (https://www.top500.org/lists/) entsprechen können. Jeder Bieter muss deshalb zusammen mit seinem Hersteller in der Lage sein, HPC-Systeme dieser Größen- und Leistungsordnung erfolgreich aufzubauen, in den Betrieb zu übergeben und supporten zu können. Der Bieter darf sich daher nur an einen Hersteller binden, der mit mindestens einer Referenz in der top500-Liste der weltweit leistungsfähigsten Hochleistungsrechner vertreten ist (top500-Liste Stand: 11/2021).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HPC-Systeme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HPC-Systeme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eislingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73054
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HPC-Systeme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HPC-Systeme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz-Röhrsdorf
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HPC-Systeme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HPC-Systeme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).