Anmietung von 4 mobilen Antennenträgern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von 4 mobilen Antennenträgern
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayer. Landeskriminalamt (BLKA), beabsichtigt mit folgendem Vergabeverfahren einen Mietvertrag über die ANmietung von vier mobilen Antennenträgern über die Laufzeit von 3 Jahren und 5 Monaten beginnend mit 01.08.2022 zu schließen.
Der Digitalfunk BOS ist das zentrale einsatztaktische Kommunikationsmittel für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im täglichen Einsatz und bei Sonderlagen wie Großschadensereignissen oder Katastrophenfällen. Die Autorisierte Stelle Bayern (AS BY) bildet im Freistaat Bayern das Kompetenzzentrum für den Digitalfunk aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und ist für die Bereitstellung der Digitalfunkdienste für alle Nutzer der BOS in Bayern zuständig. Das Funknetz wurde Ende 2015 in Betrieb genommen und umfasst rund 900 Basisstationen (Funkmast plus Technik). Eine wesentliche Anforderung für den Betrieb des Digitalfunk BOS als Kernelement der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit der Kommunikationsmöglichkeit der BOS-Nutzer, sowohl bei Störungen im Alltagsbetrieb als auch im Falle von Beeinträchtigungen in Notfallsituationen. Darüber hinaus muss eine Verfügbarkeit aber auch bei notwendigen Maßnahmen zur Optimierung des Funknetzes gegeben sein. Die gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass ergänzend zu den fest verbauten Basisstationen temporäre Basisstationen (tBS) für Netzoptimierungen zwingend erforderlich sind. Aufgrund der Topologie des Freistaat Bayern und der Verteilung der Basisstationen wird daher auch die Notwendigkeit gesehen, auf mobile Antennenträger mit Masthöhen von bis zu 40 m zurückgreifen zu müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das vorhergehende Offene Verfahren musste aufgehoben werden, da kein Angebot eingegangen ist, welches den Bedingungen der Vergabeunterlagen entsprach (vgl. Bekanntmachungsnr. 2022/S 065-169764).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB
lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de