Erfassung, Übernahme und Vermarktung von Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: UA18
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung, Übernahme und Vermarktung von Altpapier
Erfassung von Altpapier (PPK) aus dem Bringsystem sowie Übernahme und Vermarktung des Altpapiers des Landkreises Unterallgäu
Einsammlung, Transport und Übergabe von Altpapier
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Gestellung von Presscontainern für die Erfassung von Altpapier an den 24 Wertstoffhöfen des Landkreises,
• Einsammlung und Transport des Altpapiers zur Übergabestelle (WRZ Hörger GmbH & Co. KG, Niederlassung in Stetten) und Übergabe des Altpapiers an den mit dem Betrieb der Übergabestelle beauftragten Dritten des Landkreises.
Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum 31.12.2024 widerspricht, verlängert sich die Laufzeit einmalig um 24 Monate bis zum 31.12.2027.
Übernahme und Vermarktung von Altpapier
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Übernahme (Abholung) und Transport des Altpapiers aus den Sammelsystemen (Hol- und Bringsystem) des Landkreises an der Übergabestelle des beauftragten Dritten des Landkreises (WRZ Hörger GmbH & Co. KG, Niederlassung in Stetten).
• Ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des übernommenen Altpapiers,
• Ggf. Entsorgung von anfallenden Störstoffen und Sortierresten.
Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum 31.12.2023 widerspricht, verlängert sich die Laufzeit einmalig um 36 Monate bis zum 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstage-buch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
Los 1:
- Beschreibung der Behältertypen (Angaben zu Hersteller, technische Daten usw.),
- Beschreibung des Betriebsstandorts, von dem aus die Leistungen erbracht werden,
- Anzahl und Art der zur Sammlung des Altpapiers vorgesehenen Fahrzeuge und deren Beschreibung. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO VI erfüllen.
Los 2:
- Anzahl und Art der zur Abholung des Altpapiers vorgesehenen Fahrzeuge und deren Beschreibung. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO VI erfüllen.
- Benennung der vorgesehenen Vermarktungswege für Altpapier,
- Ggf. Benennung der vorgesehenen Sortieranlage(n) für Altpapier sowie der Entsorgungswege für Störstoffe und/oder Sortierreste.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.