Problemmüllsammlung im Landkreis Fürstenfeldbruck sowie Beseitigung bzw. Verwertung von Problemabfäl Referenznummer der Bekanntmachung: AWB-8700-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Problemmüllsammlung im Landkreis Fürstenfeldbruck sowie Beseitigung bzw. Verwertung von Problemabfäl
Mobile und stationäre Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe im Landkreis Fürstenfeldbruck sowie Beseitigung und Verwertung von Problemabfällen
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mobile Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe im Landkreis Fürs-
tenfeldbruck sowie Beseitigung und Verwertung von Problemabfällen
Option zur Verlängerung um jeweils zwei Jahre. Die Option ist maximal 2 x möglich.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Stationäre Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe im Landkreis Fürstenfeldbruck sowie Beseitigung und Verwertung von Problemabfällen
Option zur Verlängerung um jeweils zwei Jahre. Die Option ist maximal 2 x möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis der Befähigung des Bieters zur Berufsausübung: Eintrag in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in den Auftragsunterlagen genannten Ausschlussgründe
• ggf. Bietergemeinschaftserklärung
• ggf. Unterauftragnehmererklärung
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 – 2021) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre sowie über die Anzahl der Beschäftigten beim Bieter.
• Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR.
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 – 2021) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre sowie über die Anzahl der Beschäftigten beim Bieter.
• Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR.
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Problemmüllsammlungen (inkl. Übernahme der Problemabfälle) in den Jahren 2018 bis 2022 in mindestens drei Gebietskörperschaften.
• Eigenerklärung zur gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit den entsprechenden Abfallschlüsselnummern.
• Eigenerklärung bezüglich der für die gesamte Leistungserbringung erforderlichen Befähigungen und Genehmigungen
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Problemmüllsammlungen (inkl. Übernahme der Problemabfälle) in den Jahren 2018 bis 2022 in mindestens drei Gebietskörperschaften.
• Eigenerklärung zur gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit den entsprechenden Abfallschlüsselnummern.
• Eigenerklärung bezüglich der für die gesamte Leistungserbringung erforderlichen Befähigungen und Genehmigungen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.