Ausschreibung Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für die Ausführung des Winterdienstes/Schneeräumung pro Los siehe Punkt II 1.4 Referenznummer der Bekanntmachung: 6300.6330
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taufkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meintaufkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für die Ausführung des Winterdienstes/Schneeräumung pro Los siehe Punkt II 1.4
Ausschreibung Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für die Ausführung des Winterdienstes/Schneeräumung
pro Los
o LOS 1: Räumbezirk 7, Teilbereiche Taufkirchen am Wald
o LOS 2: Räumbezirk 8, Teilbereiche Hachinger Feld, Im Mitter- Unterfeld, TIP-Gelände
o LOS 3: Räumbezirk 15, Teilbereiche Taufkirchen am Wald, Gehwege
o LOS 4: Räumbezirk 16, Teilbereiche Taufkirchen
Räumbezirk 7, Teilbereiche Taufkirchen am Wald
Teilbereiche Taufkirchen am Wald
Ausschreibung Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für die Ausführung des Winterdienstes/Schneeräumung
pro Los
o LOS 1: Räumbezirk 7, Teilbereiche Taufkirchen am Wald
o LOS 2: Räumbezirk 8, Teilbereiche Hachinger Feld, Im Mitter- Unterfeld, TIP-Gelände
o LOS 3: Räumbezirk 15, Teilbereiche Taufkirchen am Wald, Gehwege
o LOS 4: Räumbezirk 16, Teilbereiche Taufkirchen
Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass bei einem Vertrag (wie hier ausgeschrieben) künftig und im Zuge der Leistungserbringung durchaus der Bedarf an zusätzlichen Leistungen entstehen kann. Grundlage für solche Erweiterungen des Leistungspaketes können Leistungen sein, die derzeit nicht vom Leistungsbild erfasst sind und derzeit noch nicht im Rahmen der Ausschreibung geplant sind bzw. Dienstleistungen, die derzeit nicht als Teil der Leistungsbeschreibung anzusehen sind.
Dabei kann es sich beispielsweise um zusätzliche Raumbezirke handeln, oder Witterungsbedingungen wie Hagel statt Schnee und o. ä. handeln.
Daher behält sich der Auftraggeber ausdrücklich die Anwendung des § 14 Abs 4 Nr. 9 VgV vor:
Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn eine Dienstleistung beschafft werden soll, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen besteht, die durch denselben öffentlichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ersten Auftrags war, das im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit Ausnahme eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben wurde; die Möglichkeit der Anwendung des Verhandlungsverfahrens wurde bereits in der Auftragsbekanntmachung dieses Verfahrens angegeben; darüber hinaus sind insbesondere in Punkt 2.2 und 2.3 der Verfahrensbedingungen in diesem Grundprojekt bereits der Umfang möglicher Dienstleistungen sowie die Bedingungen, unter denen sie vergeben werden, angegeben; der für die nachfolgenden Dienstleistungen in Aussicht genommene Gesamtauftragswert wurde vom öffentlichen Auftraggeber bei der Berechnung des Auftragswerts insbesondere in Punkt 2.2 und 2.3 der Verfahrensbedingungen berücksichtigt; das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Rahmenvereinbarung angewandt werden. Somit handelt es sich um zulässige Ergänzungen und Änderungen, die auf dieser Basis künftig beauftragt werden dürfen.
Darüber hinaus behält es sich der Auftraggeber vor, je nach Wirtschaftlichkeit, Inhalt der neuen Anforderung und aktuellen Marktgegebenheiten derartige Leistungen neu auszuschreiben.
Räumbezirk 8, Teilbereiche Hachinger Feld, Im Mitter- Unterfeld, TIP-Gelände
Teilbereiche Hachinger Feld, Im Mitter- Unterfeld, TIP-Gelände
Ausschreibung Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur „Instandhaltung des Winterdiensts für die Gemeinde Taufkirchen“
Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass bei einem Vertrag (wie hier ausgeschrieben) künftig und im Zuge der Leistungserbringung durchaus der Bedarf an zusätzlichen Leistungen entstehen kann. Grundlage für solche Erweiterungen des Leistungspaketes können Leistungen sein, die derzeit nicht vom Leistungsbild erfasst sind und derzeit noch nicht im Rahmen der Ausschreibung geplant sind bzw. Dienstleistungen, die derzeit nicht als Teil der Leistungsbeschreibung anzusehen sind.
Dabei kann es sich beispielsweise um zusätzliche Raumbezirke handeln, oder Witterungsbedingungen wie Hagel statt Schnee und o. ä. handeln.
Daher behält sich der Auftraggeber ausdrücklich die Anwendung des § 14 Abs 4 Nr. 9 VgV vor:
Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn eine Dienstleistung beschafft werden soll, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen besteht, die durch denselben öffentlichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ersten Auftrags war, das im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit Ausnahme eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben wurde; die Möglichkeit der Anwendung des Verhandlungsverfahrens wurde bereits in der Auftragsbekanntmachung dieses Verfahrens angegeben; darüber hinaus sind insbesondere in Punkt 2.2 und 2.3 der Verfahrensbedingungen in diesem Grundprojekt bereits der Umfang möglicher Dienstleistungen sowie die Bedingungen, unter denen sie vergeben werden, angegeben; der für die nachfolgenden Dienstleistungen in Aussicht genommene Gesamtauftragswert wurde vom öffentlichen Auftraggeber bei der Berechnung des Auftragswerts insbesondere in Punkt 2.2 und 2.3 der Verfahrensbedingungen berücksichtigt; das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Rahmenvereinbarung angewandt werden. Somit handelt es sich um zulässige Ergänzungen und Änderungen, die auf dieser Basis künftig beauftragt werden dürfen.
Darüber hinaus behält es sich der Auftraggeber vor, je nach Wirtschaftlichkeit, Inhalt der neuen Anforderung und aktuellen Marktgegebenheiten derartige Leistungen neu auszuschreiben.
Räumbezirk 15, Teilbereiche Taufkirchen am Wald, Gehwege
Teilbereiche Taufkirchen am Wald, Gehwege
Ausschreibung Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur „Instandhaltung des Winterdiensts für die Gemeinde Taufkirchen“
Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass bei einem Vertrag (wie hier ausgeschrieben) künftig und im Zuge der Leistungserbringung durchaus der Bedarf an zusätzlichen Leistungen entstehen kann. Grundlage für solche Erweiterungen des Leistungspaketes können Leistungen sein, die derzeit nicht vom Leistungsbild erfasst sind und derzeit noch nicht im Rahmen der Ausschreibung geplant sind bzw. Dienstleistungen, die derzeit nicht als Teil der Leistungsbeschreibung anzusehen sind.
Dabei kann es sich beispielsweise um zusätzliche Raumbezirke handeln, oder Witterungsbedingungen wie Hagel statt Schnee und o. ä. handeln.
Daher behält sich der Auftraggeber ausdrücklich die Anwendung des § 14 Abs 4 Nr. 9 VgV vor:
Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn eine Dienstleistung beschafft werden soll, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen besteht, die durch denselben öffentlichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ersten Auftrags war, das im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit Ausnahme eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben wurde; die Möglichkeit der Anwendung des Verhandlungsverfahrens wurde bereits in der Auftragsbekanntmachung dieses Verfahrens angegeben; darüber hinaus sind insbesondere in Punkt 2.2 und 2.3 der Verfahrensbedingungen in diesem Grundprojekt bereits der Umfang möglicher Dienstleistungen sowie die Bedingungen, unter denen sie vergeben werden, angegeben; der für die nachfolgenden Dienstleistungen in Aussicht genommene Gesamtauftragswert wurde vom öffentlichen Auftraggeber bei der Berechnung des Auftragswerts insbesondere in Punkt 2.2 und 2.3 der Verfahrensbedingungen berücksichtigt; das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Rahmenvereinbarung angewandt werden. Somit handelt es sich um zulässige Ergänzungen und Änderungen, die auf dieser Basis künftig beauftragt werden dürfen.
Darüber hinaus behält es sich der Auftraggeber vor, je nach Wirtschaftlichkeit, Inhalt der neuen Anforderung und aktuellen Marktgegebenheiten derartige Leistungen neu auszuschreiben.
Räumbezirk 16, Teilbereiche Taufkirchen am Wald
Teilbereiche Taufkirchen am Wald
Ausschreibung Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur „Instandhaltung des Winterdiensts für die Gemeinde Taufkirchen“
Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass bei einem Vertrag (wie hier ausgeschrieben) künftig und im Zuge der Leistungserbringung durchaus der Bedarf an zusätzlichen Leistungen entstehen kann. Grundlage für solche Erweiterungen des Leistungspaketes können Leistungen sein, die derzeit nicht vom Leistungsbild erfasst sind und derzeit noch nicht im Rahmen der Ausschreibung geplant sind bzw. Dienstleistungen, die derzeit nicht als Teil der Leistungsbeschreibung anzusehen sind.
Dabei kann es sich beispielsweise um zusätzliche Raumbezirke handeln, oder Witterungsbedingungen wie Hagel statt Schnee und o. ä. handeln.
Daher behält sich der Auftraggeber ausdrücklich die Anwendung des § 14 Abs 4 Nr. 9 VgV vor:
Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn eine Dienstleistung beschafft werden soll, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen besteht, die durch denselben öffentlichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ersten Auftrags war, das im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit Ausnahme eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben wurde; die Möglichkeit der Anwendung des Verhandlungsverfahrens wurde bereits in der Auftragsbekanntmachung dieses Verfahrens angegeben; darüber hinaus sind insbesondere in Punkt 2.2 und 2.3 der Verfahrensbedingungen in diesem Grundprojekt bereits der Umfang möglicher Dienstleistungen sowie die Bedingungen, unter denen sie vergeben werden, angegeben; der für die nachfolgenden Dienstleistungen in Aussicht genommene Gesamtauftragswert wurde vom öffentlichen Auftraggeber bei der Berechnung des Auftragswerts insbesondere in Punkt 2.2 und 2.3 der Verfahrensbedingungen berücksichtigt; das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Rahmenvereinbarung angewandt werden. Somit handelt es sich um zulässige Ergänzungen und Änderungen, die auf dieser Basis künftig beauftragt werden dürfen.
Darüber hinaus behält es sich der Auftraggeber vor, je nach Wirtschaftlichkeit, Inhalt der neuen Anforderung und aktuellen Marktgegebenheiten derartige Leistungen neu auszuschreiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249063
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249063
Der Bieter muss die Anforderungen für ein vergleichbares Referenzprojekt in einer formlosen Eigendarstellung nachweisen. Siehe Anlage 6 Verfahrensbedingungen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249063
Siehe Anlage 6 Verfahrensbedingungen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249063
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird elektronisch von mindestens zwei Vertretern (es dürfen auch externe Berater dazu beauftragt werden) des Auftraggebers durchgeführt. Die Teilnahme der Bieter ist ausgeschlossen.
Die Öffnung der Angebote wird elektronisch von mindestens zwei Vertretern (es dürfen auch externe Berater dazu beauftragt werden) des Auftraggebers durchgeführt. Die Teilnahme der Bieter ist ausgeschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Anlage 6 Verfahrensbedingungen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/