Städtebauliche Planungs- und Beratungsleistungen und Projektsteuerung in Anlehnung an AHO Heft 19 - Konversion ehemaliger Fliegerhorst Erding
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebauliche Planungs- und Beratungsleistungen und Projektsteuerung in Anlehnung an AHO Heft 19 - Konversion ehemaliger Fliegerhorst Erding
Städtebauliche Planungsleistungen insbesondere Analysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Beratungsleistungen sowie Projektsteuerung in Anlehnung an AHO Heft 19 - Konversion ehemaliger Fliegerhorst Erding
Erding
Im Oktober 2011 wurde der Stadt Erding gegenüber bekanntgegeben, dass der Fliegerhorst Erding geschlossen werden soll. Seitdem hat die Stadt Erding unter anderem folgende Untersuchungen und Planungen in Auftrag gegeben, die von der Städtebauförderung im „Sonderprogramm Militärkonversion“ gefördert wurden:
- Entwicklungskonzept Fliegerhorst 2013
- Ideenwettbewerb Langengeisling Ost 2014
- Fliegerhorst Schutzgutachten 2016
- Machbarkeitsstudie Neuer Bahnhof 2021 (laufend)
- Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Planungswettbewerb 2021
Das geplante Stadtumbaugebiet „Fliegerhorst Erding“ umfasst eine Größe von ca. 356 ha. Das Areal war seit dem Bau des Fliegerhorstes ab 1935 militärisches Sperrgebiet. Mit dem Freizug der Liegenschaft durch die Bundeswehr, geplant zum 1.1.2025, endet die militärische Nutzung. Dann sollen diese Flächen wieder in den städtebaulichen Kontext integriert und zivil genutzt werden.
Die Aufgabe der militärischen Nutzung führt zu erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten. Aufgrund der militärischen Vornutzung hat das Areal und sein Umfeld städtebauliche, funktionale und gestalterische Mängel in unterschiedlicher Ausprägung:
Der Gebäudebestand mit ca. 390 Gebäuden ist in großem Umfang allein auf eine militärische Nutzung ausgelegt. Eine zivile Nachnutzung ist in den weit überwiegenden Fällen nicht möglich und städtebaulich nicht gewünscht. Auch der Zustand der Gebäudesubstanz ist in einigen Fällen als mangelhaft zu bewerten. Bis auf den Erhalt einiger prägender Gebäude, soll der Gebäudebestand daher nicht erhalten werden.
Erfahrungen von anderen Konversionsstandorten zeigen, dass gerade die technische Infrastruktur aufgrund von Lage, Zustand und Dimension für eine zivile Nachnutzung ungeeignet ist. Das für den Fliegerhorst ausgelegte eigenständige Erschließungssystem ist so nicht weiter nutzbar. Ebenso macht das Nachnutzungskonzept des Fliegerhorstes (Wohnen, Gewerbe, Freizeit und Erholung, Freiraum) einen Rückbau der Erschließung erforderlich. Eine komplette Neuerschließung samt oberirdischer und unterirdischer Verbindungen ist angezeigt, auch um das Areal wieder an bestehende Siedlungsbereiche anzuschließen und in den städtebaulichen Kontext einzufügen.
Aufgrund der militärischen Vornutzung, der Einwirkungen des Zweiten sowie dem Umgang mit umweltbelastenden Stoffen ist insbesondere mit dem Vorkommen von Abfällen, Altlasten, Kampfmitteln und Schadstoffen im Boden zu rechnen.
Auf dem Stadtumbaugebiet entsteht der Neue Bahnhof Erding mit Umfeld als Knotenpunkt zwischen S- und Regionalbahnverkehr. Der unterirdische Bahnhof mit darüberliegendem Busbahnhof wird nicht nur neuer Eingang zum Stadtteil, sondern auch neuer Stadteingang zur Stadt Erding.
Einer der Preisträgerentwürfe des Städtebaulichen und landschaftsplanerischen Planungswettbewerbes soll im weiteren Verfahren gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts überarbeitet werden. Die Öffentlichkeit wie auch die Träger öffentlicher Belange sollen bei der Überarbeitung des Entwurfs hin zu einem Städtebaulichen Rahmenplan beteiligt werden.
Die Maßnahme ist eine Fördermaßnahme. Die Abstimmung aller Leistungen und Unterlagen mit dem Fördermittelgeber, der Regierung von Oberbayern ist eine Grundleistung.
Als Leistungsabschluss wird derzeit vom Jahr 2026 ausgegangen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit der Vertragsunterzeichnung beauftragt werden soll: Grundlagenermittlung für das Projekt, die lösungsunabhängigen Analysen und die Projektsteuerung der Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes.
Weitere Optionen:
— Der Auftraggeber behält sich vor Besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen,
— Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt mit einem Vertragsmuster des Auftraggebers.
Die Unter II. 2.7 angegebenen Leistungszeit enthält auch die Regelleistungszeit B (nachlaufende Leistungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konversion ehemaliger Fliegerhorst Erding - Projektsteuerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.dreso.com/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber / Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Die Unterlagen sind durch den Bewerber in einer PDF-Datei zusammenzufassen, max. Dateigröße 10 MB;
3) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
4) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
5) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert;
6) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber / Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen;
7) Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters / Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber / Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
— der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
8) Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV);
9) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de/
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland