VgV-Verfahren Objektplanung Verkehrsanlagen Bahnhalt Neugablonz Referenznummer der Bekanntmachung: 2010TBB740_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Verfahren Objektplanung Verkehrsanlagen Bahnhalt Neugablonz
Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 - 48 HOAI, LPH 1 - 9 und Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 41- 44 HOAI, LPH 1 - 9.
Die Deutsche Bahn AG errichtet in Neugablonz einen neuen Bahnhalt. Hierfür stellt die Stadt Kaufbeuren die nötige Infrastruktur zur Verfügung. Im Planungsumfang enthaltene Leistungen sind ein P+R Parkplatz mit 120 Stellplätzen, ein B+R Parkplatz mit 50 Stellplätzen, Kiss and Ride Stellplätze, die Anbindung an den Busverkehr, die Planung barrierefreier / barrierearmer Fußwegeverbindungen. (Der Höhenunterschied zwischen Bahnsteig und Parkplatz beträgt 6 Meter.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Bahnhalt Neugablonz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland