Laufende Unterhaltsreinigung, Reinigung nach Sportveranstaltungen, Reinigung nach Sonderveranstaltungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/baeder/
Abschnitt II: Gegenstand
Laufende Unterhaltsreinigung, Reinigung nach Sportveranstaltungen, Reinigung nach Sonderveranstaltungen
Die das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH beabsichtigt die laufende Unterhaltsreinigung, Reinigung nach Sportveranstaltungen und Reinigung nach Sonderveranstaltungen zum 01.07.2022 neu zu vergeben.
Die Leistungen werden auf zwei Jahre bis 30.06.2024 mit der Option zur Verlängerung um zweimal jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 30.06.2026 vergeben.
Die das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH beabsichtigt die laufende Unterhaltsreinigung, Reinigung nach Sportveranstaltungen und Reinigung nach Sonderveranstaltungen zum 01.07.2022 neu zu vergeben.
Die Leistungen werden auf zwei Jahre bis 30.06.2024 mit der Option zur Verlängerung um zweimal jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 30.06.2026 vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Laufende Unterhaltsreinigung, Reinigung nach Sportveranstaltungen, Reinigung nach Sonderveranstaltungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).