Sanierung/Erneuerung der Sportanlage in Mering – Objektplanungsleistungen der Freianlagen, gem. § 38 ff HOAI 2021, LPH 5-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mering
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86415
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mering.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung/Erneuerung der Sportanlage in Mering – Objektplanungsleistungen der Freianlagen, gem. § 38 ff HOAI 2021, LPH 5-9
Die Freisportanlage des Marktes Mering wurde in den 1970er Jahren errichtet und dient dem Schul- und Vereinssport. Das Stadion mit Wettkampfbahn, Weitsprung- und Kugelstoßanlage, Rasenspielfeld und Allwetterplätzen in den Sektoren, die für Hochsprung und Basketball zur Verfügung stehen, ist seit 2019 aus Sicherheitsgründen durch die Kommunale Unfallversicherung für den Schulsport gesperrt und soll daher nun saniert bzw. teilweise erneuert werden.
Neben den sporttreibenden Vereinen in Mering wird die Sportanlage hauptsächlich von den benachbarten Schulen (Grundschule Ambérieustraße, Realschule Mering, Gymnasium Mering) genutzt.
Mering
Der Markt Mering (als Eigentümer und Bauherr) plant die Sanierung/Erneuerung der Sportanlage in 86415 Mering. Die Maßnahme wird in Abstimmung und in Co-Finanzierung mit dem Sachaufwandträger der Realschule und des Gymnasiums, dem Landkreis Aichach-Friedberg, durchgeführt.
Gegenstand des Auftrags sind Objektplanungsleistungen der Freianlagen gem. § 38 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Die LPH 1-4 wurden bereits abgeschlossen (LPH 1-3 durch vorbefasstes Büro, LPH 4 durch Auftraggeber selbst). Das Büro, welches die Leistungen der LPH 1-3 bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Die Planungen sollen auf die LPH 1-3 des vorbefassten Büros bzw. der LPH 4 aufbauen. Die Unterlagen der LPH 1-4 werden vom Auftraggeber allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
Die folgenden Maßnahmen sind durchzuführen:
— Sanierung/Erneuerung der Laufbahnen und Allwetterplätze in den Sektoren Nord und Süd,
— Erneuerung des Rasenspielfeldes mit Bewässerungsanlage und Neubau einer Flutlichtanlage,
— Erneuerung der Weitsprunganlage und der Kugelstoßanlage mit parallel nutzbarem Volleyballfeld,
— Errichtung von Lagerräumen für die Ausstattung und Geräten zur Platzpflege.
Die Maßnahme wird durch Fördermittel bezuschusst. Diese sind: FAG-Fördermittel und Bundesförderung.
Voraussichtlicher Zeitplan:
Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach ca. Ende September 2021. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung geplant. Der Baubeginn ist voraussichtlich Anfang April 2022. Die Nutzungsaufnahme wird aller Voraussicht nach am 1.10.2022 sein.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 5-7, gem. § 39 f HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 8-9, gem. § 39 f HOAI 2021.
Zunächst wir die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren LPH oder auf Beauftragung besonderer Leistungen besteht nicht.
Eignungsnachweise u. Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich d. elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per Email od. unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig u. führt zwangsläufig zum Ausschluss. Alle Bieterfragen sind ausschließlich über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis auswirken, gelten folgendeRegelungen: Ist der Eignungsnachweis bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird,
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird. Der neue Eignungsnachweis muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Eignungsnachweis – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Eignungsnachweis unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis unverändert aufrecht gehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland