Beschaffung von Stadtlinienbussen mit elektrischem Antrieb und externer Ladeinfrastruktur für die CityLinie in Erlangen Referenznummer der Bekanntmachung: TEDDTIGC/2021-005339
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.estw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Stadtlinienbussen mit elektrischem Antrieb und externer Ladeinfrastruktur für die CityLinie in Erlangen
Lieferung von 7 Stadtlinienbussen (Midi-Busse) mit elektrischem Antrieb (inkl. Instandhaltung der Hochvolt-Anlage) sowie Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung der zugehörigen externen Ladeinfrastruktur an zwei Standorten für den ÖPNV-Betrieb auf der CityLinie in Erlangen.
Erlangen
Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH die Vergabe der folgenden Lieferungen und Leistungen:
1) Lieferung und Inbetriebnahme von 7 Stadtlinienbussen (Midi-Busse) mit elektrischem Antrieb für den ÖPNV-Betrieb auf der CityLinie in Erlangen.
2) Lieferung, Installation und Inbetriebnahme externer Ladeinfrastruktur für die E-Busse einschließlich Lademanagement und Schnittstellen zum Fahr- und Umlaufplanungsprogramm und zum rechnergestützten Betriebsleitsystem.
3) Durchführung von erforderlichen Schulungen beim Fahr- und Werkstattpersonal sowie der Elektrofachkräfte des Auftraggebers oder vom Auftraggeber beauftragten Dritten.
4) Instandhaltung der Hochvolt-Ausrüstung der gelieferten E-Busse
5) Service und Instandhaltung der gelieferten Ladeinfrastruktur einschließlich aller Leistungen (beiliegend) für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Endabnahme der Ladeinfrastruktur mit Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Stadtlinienbussen mit elektrischem Antrieb und externer Ladeinfrastruktur für die CityLinie in Erlangen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.solarisbus.com/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Es wird auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Etwaige Rügen sind eindeutig
als solche zu kennzeichnen.
Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB
hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html