ArGe Prüfung: Aufbau und Betrieb Prüfstatistiken sowie weiterer Reportingleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2022-0011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wpbayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
ArGe Prüfung: Aufbau und Betrieb Prüfstatistiken sowie weiterer Reportingleistungen
Die Prüfungsstelle Ärzte Bayern hat die Aufgabe, die Wirtschaftlichkeit der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in Bayern zu prüfen und Ärzte hierzu zu beraten. Hierfür werden regelmäßig Statistiken erstellt und z.T. den Vertragsärzten zur Verfügung gestellt. Zudem sind aktuelle Arztstammdaten (Adresse u.a.) und von Mitarbeitern individuell erstellte statistische Auswertungen zur Prüfung erforderlich.
Die derzeit bestehenden Verträge mit dem Bestandsprovider laufen zum 31.12.2022 aus. Eine weitere Zusammenarbeit mit dem Bestandsprovider ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Die geschuldeten Leistungen umfassen folgende Services:
Aufbau eines Data Warehouses zur Abbildung sowie regelmäßiger Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfstatistiken inkl. Export der Statistiken als pdf und Über-gabe an einen weiteren Dienstleister bzw. .xlsx, abhängig von der konkreten Statistik-
Erstellung der Individuallösung Arztregister inklusive einem maximal alle 14 Werktage erfolgenden Abruf inkl. Verarbeitung aktueller Basisdaten
Bereitstellung & Betrieb eines Reporting Tools
Durchführung von ad-hoc Anfragen auf Basis der Prüfdaten
Hosting, Pflege und Wartung aller benötigten Komponenten
Der Auftragnehmer des hiesigen Verfahrens stellt die Prüfstatistiken in einem gemäß vom Auftraggeber erstellten Fachkonzepten definierten Format dem externen Dienstleister über eine technische Schnittstelle (FTP Server oder Rest-API) zur Verfügung.
In einem zusätzlichem, getrenntem Verfahren ist (neben der Ausstattung der Prüfungsstelle mit Hard- und Software) der Versand der Prüfstatistiken an die Ärzte mit Hilfe einer Kommunikationslösung ausgeschrieben.
Zwei Wochen nach Zuschlag (voraussichtlich im Juli 2022) kann mit dem Aufbau der Datenbanken und Programmierung der untersch. Statistiken sowie der Bereitstellung der Reporting Tools etc. begonnen werden (Transitionsphase). Die genaue Priorisierung und Zieltermine sind dem Kapitel 2.6.2.der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Leistungsbeginn ist 14 Werktage nach Zuschlag vorgesehen. Die Beauftragung umfasst eine Laufzeit bis 31.03.2025 mit dem einseitigen Recht des Auftraggebers der Verlängerung um einmalig zwei (2) Jahre.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Prüfungsstelle Ärzte Bayern hat die Aufgabe, die Wirtschaftlichkeit der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in Bayern zu prüfen und Ärzte hierzu zu beraten. Hierfür werden regelmäßig Statistiken erstellt und z.T. den Vertragsärzten zur Verfügung gestellt. Zudem sind aktuelle Arztstammdaten (Adresse u.a.) und von Mitarbeitern individuell erstellte statistische Auswertungen zur Prüfung erforderlich. Die derzeit bestehenden Verträge mit dem Bestandsprovider laufen zum 31.12.2022 aus. Eine weitere Zusammenarbeit mit dem Bestandsprovider ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die geschuldeten Leistungen umfassen folgende Services: Aufbau eines Data Warehouses zur Abbildung sowie regelmäßiger Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfstatistiken inkl. Export der Statistiken als pdf und Über-gabe an einen weiteren Dienstleister bzw. .xlsx, abhängig von der konkreten Statistik- Erstellung der Individuallösung Arztregister inklusive einem maximal alle 14 Werktage erfolgenden Abruf inkl. Verarbeitung aktueller Basisdaten Bereitstellung & Betrieb eines Reporting Tools Durchführung von ad-hoc Anfragen auf Basis der Prüfdaten Hosting, Pflege und Wartung aller benötigten Komponenten Der Auftragnehmer des hiesigen Verfahrens stellt die Prüfstatistiken in einem gemäß vom Auftraggeber erstellten Fachkonzepten definierten Format dem externen Dienstleister über eine technische Schnittstelle (FTP Server oder Rest-API) zur Verfügung. In einem zusätzlichem, getrenntem Verfahren ist (neben der Ausstattung der Prüfungsstelle mit Hard- und Software) der Versand der Prüfstatistiken an die Ärzte mit Hilfe einer Kommunikationslösung ausgeschrieben. Zwei Wochen nach Zuschlag (voraussichtlich im Juli 2022) kann mit dem Aufbau der Datenbanken und Programmierung der untersch. Statistiken sowie der Bereitstellung der Reporting Tools etc. begonnen werden (Transitionsphase). Die genaue Priorisierung und Zieltermine sind dem Kapitel 2.6.2.der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Leistungsbeginn ist 14 Werktage nach Zuschlag vorgesehen. Die Beauftragung umfasst eine Laufzeit bis 31.03.2025 mit dem einseitigen Recht des Auftraggebers der Verlängerung um einmalig zwei (2) Jahre.
Siehe Vergabeunterlagen.
Ergänzend zu Abschnitt II.2.7):
Zwei Wochen nach Zuschlag (voraussichtlich im Juli 2022) kann mit dem Aufbau der Datenbanken und Programmierung der untersch. Statistiken sowie der Bereitstellung der Reporting Tools etc. begonnen werden (Transitionsphase). Die genaue Priorisierung und Zieltermine sind dem Kapitel 2.6.2.der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Leistungsbeginn ist 14 Werktage nach Zuschlag vorgesehen. Die Beauftragung umfasst eine Laufzeit bis 31.03.2025 mit dem einseitigen Recht des Auftraggebers der Verlängerung um einmalig zwei (2) Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ArGe Prüfung: Aufbau und Betrieb Prüfstatistiken sowie weiterer Reportingleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haar
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85540
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Preisangaben in dieser Vergabebekanntmachung sind nicht korrekt.
Da es sich bei diesen um Geschäftsgeheimnisse handelt, wurde von einer Bekanntgabe abgesehen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.