Objektplanung Mainfranken Theater Würzburg Referenznummer der Bekanntmachung: O024-22-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainfrankentheater.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Mainfranken Theater Würzburg
Das Mainfranken Theater Würzburg, ein Eigenbetrieb der Stadt Würzburg, führt derzeit das Bauvorhaben Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg durch. Dieses gliedert sich in zwei Bauabschnitte. Der Bauabschnitt 1 (Neubau Kopfgebäude mit der Spielstätte "Kleines Haus", Foyers, Gastronomie, Probebühnen, Ballettsaal und weiteren Flächen) steht kurz vor der Fertigstellung (Eröffnung im Herbst 2022 geplant). Der im Sommer 2020 begonnene Bauabschnitt 2 (Sanierung und Erweiterung des vormaligen Bestandsgebäudes mit der Spielstätte "Großes Haus" und weiteren Flächen) befindet sich aktuell im Rohbau (Fertigstellung Rohbau etwa zum Jahresanfang 2023). Das zuvor mit allen Leistungsphasen beauftragte Objektplanungsbüro steht wegen eines Insolvenzverfahrens und einer (Teil-) Kündigung des Auftraggebers nur noch in reduziertem Umfang bis Jahresende zur Verfügung. Die zur Fertigstellung des Gesamtbauvorhabens noch erforderlichen Leistungen der Objektplanung werden hiermit neu vergeben.
Würzburg
1. Gegenstand der Vergabe:
Beschafft werden die Leistungen der Objektplanung, die für die Fertigstellung des Gesamtbauvorhabens "Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater" noch erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Leistungen der Objektplanung für die Fertigstellung des Bauabschnitts 2 (vormaliges Bestandsgebäude mit der Spielstätte "Großes Haus", Backstage-Bereichen, Werkstätten, Büros, Orchesterprobensaal und weiteren Flächen) sowie für die Zusammenführung von Bauabschnitt 1 (Neues Kopfgebäude) und Bauabschnitt 2 zu einem räumlich und funktional zusammenhängenden Theatergebäude. Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume (stufenweise Beauftragung). In Vertragsstufe 1 werden die Leistungen der LP 5 bis 8 gemäß HOAI beauftragt, in Vertragsstufe 2 optional die Leistungen der LP 9 gemäß HOAI. Beauftragt werden ferner besondere Leistungen, insbesondere übergeordnete Leistungen, die aus der besonderen Ausgangssituation des Bauvorhabens mit einem Wechsel des Objektplaners während des laufenden Baubetriebs heraus erforderlich sind. Die Hauptaufgaben des neuen Auftragnehmers sind, nach einer Einarbeitungszeit mit einhergehender Prüfung der vorhandenen Unterlagen im erforderlichen Umfang die Planung zu vervollständigen bzw. zu aktualisieren, die fehlenden Gewerke auszuschreiben und die Bauleistungen vor Ort zu überwachen und (optional) im Nachgang zu betreuen. Die zu vergebenden Leistungen sowie das jeweils vorgesehene Vergütungsmodell sind umfassend in den Vergabeunterlagen dargestellt.
2. Verfahrensablauf
Im Rahmen eines europaweiten Teilnahmewettbewerbs werden interessierte Unternehmen aufgefordert, sich für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben und ihre Eignung für den ausgeschriebenen Planungsauftrag nachzuweisen. Aus dem Kreis der Unter-nehmen, die sich um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren beworben haben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen wurden und deren Eignung festgestellt werden konnte, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber (mindestens drei, so-fern vorhanden) auswählen und als Bieter zu Verhandlungen für das nachfolgende Verhandlungsverfahren und zur Einreichung von indikativen Angeboten auffordern. Die Bieter werden im Zuge des Verhandlungsverfahrens zu einem Präsentationstermin eingeladen. Die Bewertung des Präsentationstermins fließt mit einer angemessenen Gewichtung in die Zuschlagswertung des Verhandlungsverfahrens ein. Die Präsentationsunterlagen werden von den Bietern gleichzeitig mit den indikativen Angeboten eingereicht. Auf der Grundlage der indikativen Angebote werden Verhandlungsgespräche mit den Bietern geführt. Der Auftraggeber wird im Anschluss an die Verhandlungsgespräche entscheiden, ob und inwiefern die Vergabeunterlagen an Änderungswünsche der Angebote ein. Der Auftraggeber strebt an, auf der Grundlage dieser verbindlichen Angebote die abschließende Zuschlagswertung der Angebote vorzunehmen und den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, eine oder mehrere weitere Angebotsrunden durchzuführen.
3. Terminliche Ausgestaltung des Vergabeverfahrens
Aufgrund der Bereitstellung von Planungsunterlagen aus dem Bauvorhaben, der mit der Aufgabenübernahme in einem laufenden Baubetrieb verbundenen erhöhten Komplexität des Auftragsgegenstands und der Angebotsaufforderung in den bayerischen Sommerferien beabsichtigt der Auftraggeber, den Bietern eine deutlich verlängerte Frist für die Abgabe der indikativen Angebote und die Einreichung der Präsentationsunterlagen einzuräumen. Geplant ist derzeit eine Angebotsfrist bis zum 10. Oktober 2022 (Änderung vorbehalten). Die Zuschlagserteilung soll Anfang Dezember 2022 erfolgen. Die Entscheidung über die Zuschlagserteilung ist dem Stadtrat der Stadt Würzburg vorbehalten.
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich maßgeblich nach der Fertigstellung des Bauvorhabens zuzüglich der sich optional anschließenden Leistungsphase 9 gemäß HOAI. Je nach Bauverlauf kann die o.g. Vertragslaufzeit sich verlängern. Das o.g. Enddatum 31.12.2026 ergibt sich aus einem vorläufigen Rahmenterminplan, der einer Überprüfung im Rahmen des Vorhabens durch den gesuchten Objektplaner bedarf.
Der Auftraggeber wird nur Bieter am Verhandlungsverfahren beteiligen, die nicht nach § 123 und § 124 GWB ausgeschlossen werden und die ihre Eignung anhand der Mindestanforderungen nachgewiesen haben (Auswahlstufe 1). Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge der Bewerber ferner nach einem in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Punktesystem bewerten (Auswahlstufe 2) und so eine Rangfolge der Bewerber ermitteln. Der Auftraggeber wird mindestens die drei am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Bei dieser Ermessensbetätigung wird der Auftraggeber folgende Kriterien berücksichtigen: Gesamtanzahl der geeigneten Bewerber, Verfahrensökonomie/ Einhaltung des Zeitplans bei Verhandlungen mit mehr als drei Bietern, Punkteabstand zwischen den Bewerbern (z.B. nahezu gleichauf oder signifikanter Punkteabstand, deutliche Trennung einer Spitzengruppe von den sonstigen geeigneten Bewerbern). Ein Überspringen von Bewerbern mit höherer Punktzahl zugunsten von Bewerbern mit niedrigerer Punktzahl (z.B. Aufforderung der Platzierten 1 bis 3 und 5, nicht aber 4) schließt der Auftraggeber aus.
Optionale Beauftragung der Leistungsphase 9 gemäß HOAI für Bauabschnitt 2. Optionale Beauftragung von geänderten oder zusätzlichen Leistungen nach näherer Maßgabe des Objektplanungsvertrags.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 der Bayerischen Bauordnung in dem für die Auftragsdurchführung erforderlichen Umfang (Mindestanforderung). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird auf die jeweiligen Anerkennungsregelungen hingewiesen.
1.Eigenerklärung zur Identität des Bewerbers in Ziffer 1.1 des Formblattes 1 "Teilnahmeantrag" oder zur Identität der Bewerbergemeinschaft in Ziffer 1.2 des Formblattes 1 "Teilnahmeantrag" (Mindestanforderung);
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auf Formblatt 2 "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" durch jedes einzelne Unternehmen gesondert, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsleihendes Unternehmen auftritt (Mindestanforderung);
3. Zusätzlich bei eignungsleihenden Unternehmen: Eigenerklärung zur Eignungsleihe auf Formblatt 3 "Eignungsleihe" durch jedes eignungsleihende Unternehmen (Mindestanforderung);
4. Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Eigenerklärung zur Mitwirkung an der Bewerbergemeinschaft auf Formblatt 4 "Bewerbergemeinschaftserklärung" durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Mindestanforderung);
5. Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bewerbers (Mindestanforderung);
6. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionsverordnung) mit dem in Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" wiedergegebenen Wortlaut (Mindestanforderung);
7. Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall) mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,- EUR und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 3.000.000,- EUR (Mindestanforderung).
1. Referenzen des Bieters. 1.1 Referenzen über die Objektplanung (LP 6 bis 8) für eine großvolumiges Hochbauvorhaben nach näherer Beschreibung in Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 7.1), Mindestanforderung: mindestens zwei Referenzen, Vergabe von Wertungspunkten in Auswahlstufe 2 für die zwei Mindestreferenzen und bis zu zwei Zusatzreferenzen. 1.2 Referenzen über die Objektplanung (LP 5) für ein großvolumiges Hochbauvorhaben nach näherer Beschreibung in Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 7.2), Mindestanforderung: mindestens zwei Referenzen, Vergabe von Wertungspunkten in Auswahlstufe 2 für die zwei Mindestreferenzen und bis zu zwei Zusatzreferenzen.
2. Angaben zum Projektleitungsteam: Der Bewerber muss ein Projektleitungsteam aus zwei oder drei Personen nach näherer Maßgabe der Anforderungen in Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 8) benennen. 2.1 Verantwortlicher Objektüberwacher und zugleich Bauleiter im Sinne der BayBO. a) Benennung des Verantwortlichen Objektüberwachers und zugleich Bauleiters im Sinne der Bayerischen Bauordnung sowie Nachweis der Berufsbefähigung (Formblatt 1 "Teilnahmeantrag", dort Ziffer 8.1.1) - Mindestanforderung. b) Persönliche Referenzen des Verantwortlichen Objektüberwachers und Bauleiters im Sinne der Bayerischen Bauordnung über die Objektplanung (LP 8) für eine großvolumiges Hochbauvorhaben mit vergleichbarer persönlicher Tätigkeit nach näherer Maßgabe von Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 8.1.2), keine Mindestanforderung, Vergabe von Wertungspunkten in Auswahlstufe 2 für bis zu zwei persönliche Referenzen. 2.2 Stellvertreter des Verantwortlichen Objektüberwachers. a) Benennung des Stellvertreters des Verantwortlichen Objektüberwachers sowie Nachweis der Berufsbefähigung (Formblatt 1 "Teilnahmeantrag", dort Ziffer 8.2.1) - Mindestanforderung. b) Persönliche Referenzen des Stellvertreters des Verantwortlichen Objektüberwachers über die Objektplanung (LP 8) für eine großvolumiges Hochbauvorhaben mit vergleichbarer persönlicher Tätigkeit nach näherer Maßgabe von Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 8.2.2), keine Mindestanforderung, Vergabe von Wertungspunkten in Auswahlstufe 2 für bis zu zwei persönliche Referenzen. 2.3 Verantwortlicher Planer für die Leistungsphase 5. a) Benennung des Verantwortlichen Planers für die LP 5 sowie Nachweis der Berufsbefähigung als Architekt oder Ingenieur (Formblatt 1 "Teilnahmeantrag", dort Ziffer 8.3.1) - Mindestanforderung. b) Persönliche Referenzen des Verantwortlichen Planers für die LP 5 über die Objektplanung (LP 5) für eine großvolumiges Hochbauvorhaben mit vergleichbarer persönlicher Tätigkeit nach näherer Maßgabe von Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 8.3.2), keine Mindestanforderung, Vergabe von Wertungspunkten in Auswahlstufe 2 für bis zu zwei persönliche Referenzen. 2.4 Gesamtprojektleitung: Aus den unter Ziffern 2.1 bis 2.3 benannten Personen ist eine Person als Gesamtprojektleitung und einheitlicher Ansprechpartner im Auftragsfall für den Bauherrn zu benennen (Formblatt 1 "Teilnahmeantrag", dort Ziffer 8.4) - Mindestanforderung.
3. Angabe von Unteraufträgen: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (freiwillige Angabe).
Architekten und Ingenieure nach Maßgabe des Bayerischen Baukammerngesetzes bzw. nach Maßgabe des Bayerischen Ingenieurgesetzes. Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird auf die jeweiligen Anerkennungsregelungen hingewiesen.
Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionsverordnung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Den interessierten Unternehmen werden neben den üblichen, frei abrufbaren Vergabeunterlagen (Vertragsentwurf, Leistungsbeschreibung, Formblätter, Bewerbungsbedingungen) Planungsunterlagen aus dem Bauvorhaben zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um schützenswerte Unterlagen des Bauherrn, die nur gegen Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zugänglich gemacht werden (§ 41 Abs. 3 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYR2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
§ 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html