SERVICELEISTUNGEN / BETRIEB UND WEITERENTWICKLUNG UCC Referenznummer der Bekanntmachung: 71/202207
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SERVICELEISTUNGEN / BETRIEB UND WEITERENTWICKLUNG UCC
Gegenstand der Leistungserbringung ist der Betrieb der für Skype for Business Enterprise Voice bzw. Teams Voice erforderlichen Komponenten (IT-System). Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A (1) "Leistungsbeschreibung" und Anlage I (1a) zu entnehmen.
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Das Goethe-Institut plant strategisch die Migration der Skype for Business Infrastruktur in Teams Voice (Enterprise Voice), sowie die Ausweitung der Teams Voice Lösung an Standorte die heute noch kein SFB Enterprise Voice nutzen.
Die Migration der bestehenden Standorte muss aufgrund der weltweiten Verteilung der Anlagen und Standorte sequentiell erfolgen. Die Migration soll bis spätestens 2025 abgeschlossen sein. Die Ausweitung der Lösung erfolgt ebenfalls sequentiell, allerdings nach Bedarf / Anforderung der einzelnen Standorte.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zwei Mal um jeweils 24 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung wird anhand der Angaben in folgenden Anlagen bewertet:
Anlage B.1: Basisinformation Unternehmen, nebst Unternehmensdarstellung
Anlage B.2: Erklärung der Bietergemeinschaft
Anlage B.3: Eigenerklärung Eignungsleihe
Anlage B.4: Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Straftaten gem. § 123 Abs. 1 und 3 GWB
Anlage B.5: Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Straftaten gem. § 123 Abs. 4 GWB
Anlage B.6: Eigenerklärung gem. § 124 ABS. 1 NR. 2 GWB
Anlage B.7: Eigenerklärung zu Russlandbezug
Die Eignung wird anhand folgender Nachweise bewertet:
Anforderungen an die Migration von SfB auf Teams Voice:
- Der Auftragnehmer hat nachweislich (d.h. in den Referenzen erkennbar) Erfahrung mit mindestens 3 vergleichbaren Betriebs- und Migrationsszenarien
Organisation / Allgemein:
- Der Auftragnehmer verfügt über eine ISO 14001:2015 - Umweltmanagement Zertifizierung
- Der Auftragnehmer verfügt über eine Microsoft "Gold" Zertifizierung in den Kategorien Communications und Messaging
- Der Auftragnehmer ist "Microsoft Fast Track" Partner
- Der Auftragnehmer verfügt über Betriebs- und Consulting Know-How bei Faxlösungen und IVRs (dies bitte in den Referenzen darstellen)
Die Eignung wird anhand folgender Mindestanforderungen bewertet:
Anforderungen an den Betrieb von Skype for Business:
- Der Auftragnehmer hat nachweislich (d.h. in den Referenzen erkennbar) Erfahrung mit einem vergleichbaren, internationalen Betriebszenario
Anforderungen an den Betrieb von Teams Voice:
- Der Auftragnehmer hat nachweislich (d.h. in den Referenzen erkennbar) Erfahrung mit einem vergleichbaren, internationalen Betriebszenario
Anforderungen an die Migration von SfB auf Teams Voice:
- Der Auftragnehmer hat nachweislich (d.h. in den Referenzen erkennbar) Erfahrung mit vergleichbaren, internationalen Betriebs- und Migrationsszenarien
Organisation / Allgemein:
- Der Auftragnehmer verfügt über eine ISO 9001 Zertifizierung
- Der Auftragnehmer verfügt über eine ISO 27001 Zertifizierung
- Benennung Seitens des Auftragnehmers einer (s) weiteren festen Ansprechpartner*in für den Auftraggeber in der Rolle der Stellvertretung des Servicemanagers
- Der Auftragnehmer verfügt über ausreichendes Know-How in Bezug auf die internationale PSTN Rechtslage (dies bitte in den Referenzen darstellen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXRW4B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland