VGV-HPF_TWP Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-HPF_TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-HPF_TWP
Tragwerksplanung, LHP 1-6 gem. Leistungsbild § 51 HOAI inkl. ingenieurtechnischer Kontrolle LPH8
91126 Schwabach Schwabach - Hans-Peter-Ruf Förderzentrums (HPF)
Das Gebäude besteht aus einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und einem 1. Obergeschoss. Weiter ist der
Gebäudekomplex aus drei Bauabschnitten zusammengesetzt:
- "Altbau" (Baujahr 1969/70)
- "Erweiterungsbau" (Baujahr 1974)
- "Neubau" (Baujahr 1999/2000)
Das Gebäude wird als Schulgebäude, Kindergarten und Kindertagesstätte als Förderstätte für Kinder mit verschiedensten Beeinträchtigungen genutzt. Vom Kindergartenalter bis hin zu Berufsschülern sich alle Altersklassen im Gebäude vertreten. Der Schulbetrieb und der Kindergarten finden zum größten Teil vormittags statt. Die Betreuung
der Kinder wird von der Tagesstätte am Nachmittag übernommen. Die Räume werden gleichermaßen von allen genutzt. Die Aufteilung der Räume in Klassen- und Fachräume soll größtenteils erhalten bleiben. Die Beeinträchtigung der Schüler belaufen sich hauptsächlich auf geistige Behinderungen, oder Einschränkungen in der Mobilität. Es gibt eine geringe Anzahl von Rollstuhlfahrern, diese kann variieren. Die Anzahl an hör- und sehbeeinträchtigte Personen ist gering.
Die Baumaßnahme wird im laufenden Betrieb erfolgen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_HPF_Bewerbungsbogen_TWP_20220704" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RWCJ zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Es soll der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen des Bewerbers in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls dies nicht der Fall ist, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist.
b) Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland laut Verordnung (EU) 2022/576 d fällt.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_HPF_Bewerbungsbogen_TWP_20220704" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RWCJ zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_HPF_Bewerbungsbogen_TWP_20220704" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RWCJ zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78RWCJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland