Rahmenvereinbarung Unterhaltsreinigung Tiefgaragen im Bereich Mieterzentrum 1 (Los 1) und Mieterzentrum 2 (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 341/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Unterhaltsreinigung Tiefgaragen im Bereich Mieterzentrum 1 (Los 1) und Mieterzentrum 2 (Los 2)
Turnusmäßige Tiefgaragenreinigung der Liegenschaften des GEWOFAG Konzerns.
Mieterzentrum Ramersdorf - MZ 1
Anlagen im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum Ramersdorf ca. 23 Tiefgaragen mit insgesamt ca. 29.577,00 m² Fläche bei ca. 7 Tiefgaragen sind Einfach- und Zweifachdoppelparker vorhanden.
Turnusmäßige Tiefgaragenreinigung der Liegenschaften des GEWOFAG Konzerns im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum Ramersdorf.
Der Vertrag wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre bis max. 31.08.2026.
Vergleiche Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen der GEWOFAG Holding GmbH und der mit ihr verbundenen Unter-nehmen (BVB) für die Ausführung von Liefer- oder Dienstleistungen.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
Um die Leistungserbringung in dem von der GEWOFAG vorgegeben Zeitraum reibungslos durchzuführen wird eine personelle und maschinelle Mindestanforderung, zur korrekten Ausführung der Werksleistung, gestellt.
Diese ist durch Erfüllung nachfolgender Mindestanforderungen im Angebot darzustellen (vgl. 2. Organisationskonzept):
- Je Los ist ein personenverschiedenes Reinigungsteam mit mindestens 2 Personen namentlich zu benennen
- Je Los stehen mindestens zwei Aufsitz-Kehrsauger geeignet für die Gebäudereinigung mit einer Reinigungskapazität vom mind. 6.000 m²/h zur Verfügung
Angebote, die eine oder beide der Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mieterzentrum Giesing - MZ 2
Anlagen im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum Giesing ca. 34 Tiefgaragen mit insgesamt ca. 47.894,00 m² Fläche bei ca. 7 Tiefgaragen sind Einfach- und Zweifachdoppelparker vorhanden.
Turnusmäßige Tiefgaragenreinigung der Liegenschaften des GEWOFAG Konzerns im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum Giesing.
Der Vertrag wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre bis max. 31.08.2026.
Vergleiche Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen der GEWOFAG Holding GmbH und der mit ihr verbundenen Unter-nehmen (BVB) für die Ausführung von Liefer- oder Dienstleistungen.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
Um die Leistungserbringung in dem von der GEWOFAG vorgegeben Zeitraum reibungslos durchzuführen wird eine personelle und maschinelle Mindestanforderung, zur korrekten Ausführung der Werksleistung, gestellt.
Diese ist durch Erfüllung nachfolgender Mindestanforderungen im Angebot darzustellen (vgl. 2. Organisationskonzept):
- Je Los ist ein personenverschiedenes Reinigungsteam mit mindestens 2 Personen namentlich zu benennen
- Je Los stehen mindestens zwei Aufsitz-Kehrsauger geeignet für die Gebäudereinigung mit einer Reinigungskapazität vom mind. 6.000 m²/h zur Verfügung
Angebote, die eine oder beide der Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Erklärung zur Eintragung im Handelsregister
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer, Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz
- Erklärung zu eingesetzten Arbeitskräften
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz inkl. Anlage
- Erklärung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer,Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zu vergleichbaren Referenzen
- Erklärung zur Berufsgenossenschaft
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister)
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Angaben zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRWBP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).