331 WSLA - Waldorfschule Landshut - 331-4100-01 Sanitäranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 331-4100-01 Sanitäranlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
331 WSLA - Waldorfschule Landshut - 331-4100-01 Sanitäranlagen
331 WSLA - Waldorfschule Landshut
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
150 m Abwasserleitung DN 50 bis DN 125 aus PE schallgedämmt inkl. Form- und Verbindungsstücke1 Stk. Doppelpumpenanlage für fäkalienhaltiges Abwasser mit Zubehör und Druckleitung22 m Tropfwasserleitung 22x1 mm aus Kupfer inkl. Form- und Verbindungsstücke321 m Trinkwasserleitung aus Edelstahl 15x1 mm bis 42x1,5mm, inkl. Form- und Verbindungsstücke15 Stk. Armaturen Trinkwasser6 Stk. Dynamische Strömungsteile DN 25 bis DN 40321 m Dämmung aus synthetischem Kunststoff DN 15 bis DN 4032 Stk. Brandschott F90 DN 15 bis DN 4025 Stk. Einrichtungsgegenstände aus Sanitärkeramig wie WC, WT, usw.14 Stk. dezentrale Warmwassergeräte25 Stk. Installationselemente für Trockenbau1 Stk. Wartungsvertrag auf 4 Jahre während der Gewährleitung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Essenbach
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.