331 WSLA - Waldorfschule Landshut - 331-4200-01 Heizungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 331-4200-01 Heizungsanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
331 WSLA - Waldorfschule Landshut - 331-4200-01 Heizungsanlagen
331 WSLA - Waldorfschule Landshut
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 Stk. Luftwärmepume 32 kW mit der Funktion Heizen/Kühlen1 Stk. Luftwärmepume 52 kW mit der Funktion Heizen/Kühlen3 Stk. Pufferspeicher je 1.000 l Inhat1 Stk Druckhaltung mit Entgasung530 m Rohrleitung aus Edelstahl, Nennweite 15x1 mm bis 76,1 x 2 mm, inkl. Form- und Verbindungsstücke86 Stk. randschott F90 für Rohrleitungen DN 15 bis DN 65530 m Wärmedämmung an Rohrleitungen, Nennweite 15x1 mm bis 76,1 x 2 mm, inkl. Form- und Verbindungsstücke65 Stk. Armaturen Heizung DN 15 bis DN 651180 m² Fussbodenheizung14 Stk. FBH-Verteiler mit Blechkasten161 m2 Sprtbodenheizung1 Stk. Wartungsvertrag auf 4 Jahre während der Gewährleitung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Essenbach
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.