331 WSLA - Waldorfschule Landshut - 331-3215-01 Holzfassadenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 331-3215-01 Holzfassadenarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
331 WSLA - Waldorfschule Landshut - 331-3215-01 Holzfassadenarbeiten
331 WSLA - Waldorfschule Landshut
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
470 m² Trägerlage senkrecht auf der unverputzten Beton-Außenwand"540 m² Wärmedämmung 2x7 als Fassadendämmplatte, Material Glaswolle mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V.1.085 m² Polyacryl-Fassadenmembran mit PET-Vlies-Basis1.010 m² Holzunterkonstruktion für die Wandbekleidung1.140 m² "Deckleistenschalung aus europäischer Lärche gute bis beste Sortierung, astarm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kirchberg im Wald
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94259
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.