Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Innentüren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Innentüren
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg mit 181 Wohneinheiten mit 4 Geschossen und einer Teilunterkellerung
inkl. Tiefgarage mit 29 KFZ Stellplätzen.
Würzburg
- Innentüren, einflügelig, HPL mit beschichteter Umfassungszarge, Aluminium, 750x2125 mm ca. 182 Stk
- Innentüren, einflügelig, HPL mit beschichteter Blockzarge, Aluminium, 1000x2125 mm ca. 52 Stk
- Rauchschutz- bzw. Brandschutztüren, einflügelig, T30/RS, Stahlblech, Umfassungszarge, 1250x2125 mm ca. 9 Stk
- Rauchschutz- bzw. Brandschutztüren, einflügelig, T90/RS, Stahlblech, Umfassungszarge, 1250x2125 mm ca. 3 Stk
- Obentürschließer mit Gleitschiene, ca. 5 Stk
- Obentürschließer mit Gleitschiene und Öffnungsunterstützung, ca. 2 Stk
- Obentürschließer mit Gleitschiene und Haftmagnet, ca. 1 Stk
- Drehtürantrieb mit Handtaster, ca. 1 Stk
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg mit 181 Wohneinheiten mit 4 Geschossen und einer Teilunterkellerung inkl. Tiefgarage mit 29 KFZ Stellplätzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schondra-Schildeck
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97795
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.holzakzente.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GBW). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er
diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt