Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF an die Gemeinde Schonungen - Feuerwehr Löffelsterz Referenznummer der Bekanntmachung: MLF Löffelsterz
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schonungen
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF an die Gemeinde Schonungen - Feuerwehr Löffelsterz
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF nach DIN 14530-25 in zwei Losen an die Gemeinde Schonungen - Feuerwehr Löffelsterz
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs vom Typ Mittleres Löschfahrzeug MLF nch DIN 14530-25
Los 2 - Die Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Beladung für ein MLF nach DIN 14530-25
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestens drei Referenzen an deutsche Feuerwehren in den letzten 12 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.