Ökostromausschreibung 2022 Markt Essenbach Referenznummer der Bekanntmachung: 00584-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essenbach
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromausschreibung 2022 Markt Essenbach
Lieferung von Ökostrom für die Lieferjahre 2023-2025 zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für SLP- und RLM-Abnahmestellen der Lieferstellen des Marktes Essenbach. Es handelt sich um 81 SLP-Abnahmestellen und 6 RLM Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von etwa 2 GWh.
Gemeindegebiet Markt Essenach 84051 Essenbach
Lieferung von Ökostrom für die Lieferjahre 2023-2025 zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für SLP- und RLM-Abnahmestellen der Lieferstellen des Marktes Essenbach. Es handelt sich um 81 SLP-Abnahmestellen und 6 RLM Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von etwa 2 GWh.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Essenbach
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJR213
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160ff. GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]