Ingenieurleistungen zur Sanierung der Zwischendecke der Tiefgarage am Bahnhofsplatz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traunstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen zur Sanierung der Zwischendecke der Tiefgarage am Bahnhofsplatz
In der Tiefgarage am Bahnhof weisen die Zwischendecke und die Stützen der unteren Parkebene eine intensive Schädigung infolge langjähriger Chloridexposition auf. Gemäß vorliegenden Gutachten soll die Sanierung aufgrund der fortgeschrittenen Schäden im Jahr 2024 erfolgen.
Im Zuge der Baumaßnahme ist zusätzlich auch die Betriebstechnik (HLS und Elektro) zu sanieren.
Umfang der Ingenieurleistung gemäß HOAI: Leistungsphasen 1 - 9
83278 Traunstein, Deutschland
Die ca. 200 m lange und ca. 16,5 m breite Tiefgarage am Bahnhof (Baujahr 1985/1986) besteht aus zwei Untergeschossen und wurde im Jahr 1985/1986 mit einer Bohrpfahlwand und einem darüber betonierten Stahlbetondeckel (Deckelbauweise) erstellt. Die Zwischendecke wurde danach im Innenraum als Flachdecke auf Einzelstützen errichtet. Die Decke ist an der Bohrpfahlwand auf einer vorgesetzten Stahlbetonwand liniengelagert und leitet planmäßig keine Lasten in die Bohrpfahlwand ein. Die gesamte Nutzfläche der Tiefgarage beträgt ca. 5.600 m².
In einem ersten Planungsschritt sind die Sanierungsmöglichkeiten (Instandsetzung / Erneuerung) hinsichtlich der Kosten, Bauzeit und Dauerhaftigkeit aufzubereiten. Da der Umfang und damit auch die Kosten sowie die Bauzeit für die Sanierung der Betriebstechnik (HLS und Elektro) in direktem Zusammenhang mit den Sanierungsmöglichkeiten für die Zwischendecke stehen, ist geplant, die Planungsleistung für alle Gewerke (Objekt- und Tragwerksplanung, TGA- und Elektroplanung) an einen Auftragnehmer zu vergeben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen geplant:
Planstufe I: Lph 1 - 4
Planstufe II: Lph 5 - 9
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe II. der Eigenerklärung zur Eignung:
- Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
Direkter Link zur Eigenerklärung: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249715
siehe III. der Eigenerklärung zur Eignung:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe
Direkter Link zur Eigenerklärung: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249715
siehe IV. der Eigenerklärung zur Eignung:
- Referenzen über vergleichbare Leistungen
- technische Fachkräfte, die eingesetzt werden sollen
- technische Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätsicherung und Untersuchungs- und Forschungsmöglickeit des Unternehmens
- durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte
- Ausstattung, Geräte u. technische Ausrüstung zur Auftragsausführung
- Angaben zu Unteraufträgen
Direkter Link zur Eigenerklärung: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249715
- Referenzen vergleichbarer Leistungen: Mindestens 1 vergleichbares abgeschlossenes Projekt in den letzten 3 Kalenderjahren
- Technische Fachkräfte: Projektmitarbeiter: a) Objekt- und Tragwerksplanung mindestens 3 qualifizierte Mitarbeiter / b) HLS: mindestens 2 qualifizierte Mitarbeiter / c) Elektro: mindestens 2 qualifizierte Mitarbeiter. Qualifiziert bedeutet bei a) - c) jeweils mindestens 1 Ingenieur und für die weiteren Mitarbeiter Bautechniker oder gleichwertig.
Zugelassen ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Link: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=249715
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.