Schülerbeförderung Gemeinde Geltendorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geltendorf
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 82269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Geltendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Gemeinde Geltendorf
Schülerbeförderung der der beförderungsberechtigten Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Geltendorf zwischen den jeweiligen Wohnorten und der
Grundschule Geltendorf, Schulstraße 16, 82269 Geltendorf
Geltendorf
Schülerbeförderung der der beförderungsberechtigten Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Geltendorf zwischen den jeweiligen Wohnorten und der
Grundschule Geltendorf, Schulstraße 16, 82269 Geltendorf.
Auszuführen sind Fahrten mit einem Bus mit mindestens 70 Sitz- und Stehplätzen.
Schultäglich Mo. - Fr. 1 Hinfahrt (26,4 km), Mo. – Do. 2 Rückfahrten, Fr. 1 Rückfahrt (Rückfahrten jew. 19,6 km).
Schülerbeförderung ab dem 12.09.2023 bis zum Ablauf des letzten Schultags des Schuljahres 2024/25 (Zeitraum von 2 Schuljahren).
Der Auftraggeber hat die vertragliche Option, die Leistungsausführung durch den Auftragnehmer anschließend um 1 Jahr zu verlängern.
Die Beförderung für das Schuljahr 2022/23 wird als Option ausgeschrieben, da derzeit noch nicht feststeht, ob diese noch durch den bisherigen Busunternehmer erbracht wird. Die Entscheidung, ob eine Beförderung vom Auftragnehmer bereits für das Schuljahr 2022/23 zu erbringen ist, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich nach Klärung, voraussichtlich Anfang August 2022, mitteilen.
Hinweis:
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Wertung der Angebote den Auftrag so zu verändern, dass anstelle der Fahrt mit einem Bus auf langer Strecke Fahrten mit zwei Bussen und kurzer Strecke durchzuführen sind (s. Vergabeunterlagen, Anlage 1 Fahrpläne zwei Busse).
Die Bieter werden daher verpflichtet, im Rahmen des Vergabeverfahrens für diese mögliche Vertragsänderung verbindliche Preisangaben zu machen.
Ein Angebot ohne diese zusätzlichen Preisangaben wird ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat die vertragliche Option, die Leistungsausführung durch den Auftragnehmer um 1 Jahr zu verlängern.
Die Beförderung für das Schuljahr 2022/23 wird als Option ausgeschrieben, da derzeit noch nicht feststeht, ob diese noch durch den bisherigen Busunternehmer erbracht wird. Die Entscheidung, ob eine Beförderung vom Auftragnehmer bereits für das Schuljahr 2022/23 zu erbringen ist, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich nach Klärung, voraussichtlich Anfang August 2022, mitteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Name und Qualifikation der Vertreter juristischer Personen,
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
- Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach §§ 122, 124 GWB und §§ 45 ff. VgV mit Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit und
technischen und beruflichen Eignung,
- soweit Firmensitz des Bieters nicht vor Ort: Nachweis über einen Betriebsleiter vor Ort nach BOKraft oder vergleichbar,
Nachweis der technischen Eignung durch Eigenerklärung, dass bei Ausfall eines Fahrers oder Fahrzeugs für jede Haltestelle der beauftragten Linien
innerhalb von 30 Min. ein Ersatzfahrer oder Ersatzfahrzeug vor Ort sein kann.
Nachweis der beruflichen Eignung durch:
- Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung, ausgestellt durch die zuständige Behörde (z. B. IHK) oder
- Vorlage einer Kopie einer Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder
- bei ausländischen Bietern durch die Vorlage einer Kopie einer EU-Lizenz entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1073/2009, erforderlichenfalls zzgl.
deutscher Übersetzung
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Geltendorf
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen..
Diese Zeilen NICHT löschen! Sie können dahinter weitere zusätzlich Angaben eintragen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
§ 135 GWB:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet
(§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]