EU-weite Ausschreibung der Reinigungsdienstleistungen auf dem Veranstaltungsgelände von ASMV GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/BS73
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messeaugsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Reinigungsdienstleistungen auf dem Veranstaltungsgelände von ASMV GmbH
Reinigungsdienstleistungen (überwiegend Veranstaltungsbezogene Reinigung) auf dem Gelände der Messe Augsburg (Gesamtvertragslaufzeit 01.01.2023 bis 30.06.2026)
Los 1: Gebäudeinnenreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gebäudereinigung beinhaltet alle Reinigungsarbeiten im Innen und bezieht sich hauptsächlich – aber nicht ausschließlich - auf die veranstaltungsbezogene Hallen- und Standreinigung (ca. 70% des Auftragswertes) inkl. Entsorgung von Abfall jeglicher Art (Verpackungsmaterial, Holzabfälle, Teppichreste usw.) sowie Unterhaltsreinigung der Verwaltungsflächen (ca. 6% Auftragswertes).
Der Schwerpunkt der Ausschreibung bildet die veranstaltungsbezogene Innengebäudereinigung, die sich durch einen hohen Bedarf an gleichzeitig eingesetzten Reinigungskräften, zum Teil in der Nacht, kennzeichnet. Alle Reinigungsarbeiten der veranstaltungsbezogenen Flächen wie z.B. Hallen-, Verkehrs- und Freigeländeflächen sowie Nebenräume, Sanitäranlagen, etc. werden im Vorfeld einer Veranstaltung durch ASMV inkl. festen Zeitfenster, Leistungsbereiche und Inhalte vorgegeben. Es ist zu berücksichtigen, dass diese Arbeiten überwiegend oft mit erhöhtem Personal- und Technikeinsatz unter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften erfolgen muss. Die Arbeiten müssen oft nachts durchgeführt und 2 Std. vor Einlass der Eröffnung der Veranstaltung abgeschlossen sein. Die bei der Auftragserteilung vereinbarten Anfangs- und Fertigstellungsfristen sind dabei unbedingt einzuhalten. Solche Einsätze sind zwar gut im Voraus planbar, erfordern aber eine sehr hohe Flexibilität und Einsatzbereitschaft, um auf eine Bestelländerung schnell und kundenorientiert reagieren zu können. Die sanitären Anlagen müssen in der Veranstaltungslaufzeit einer Veranstaltung generell durch Personal fest besetzt werden. Die Besetzungszeiten werden im Vorfeld durch ASMV definiert und beauftragt.
automatische Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 Monate bis max. 30.06.2026
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Eigenkapitalquote
Technische Leistungsfähigkeit: Referenzprojekte, beurteilt durch:
- Anteil vom eingesetzten Eigenpersonal im Referenzprojekt
- Auftragsvolumen in Reinigungsstunden pro Referenzprojekt
- Übereinstimmung des Referenzprojektes mit den Mindestkennzahlen
- Reaktionszeit auf die kurzfristigen Bestelländerungen;
Die Details sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Datenübersicht:
Unterhaltsreinigung (Büros in TC, H1, H6): 2x wöchentlich
- 868qm Bodenfläche
- 66qm Bodenfläche Sanitär
Veranstaltungsbezogene Reinigung: bedarfsorientiert, nur Teile davon pro Veranstaltung:
- 42.424qm Gesamthallenfläche
- 921qm Gesamtbodenfläche Sanitär
Los 2: Glas-, Rahmen- und Fassadenreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Glas-, Rahmen- und Fassadenreinigung (im Folgenden: Glasreinigung) umfasst die Beseitigung von Verschmutzungen auf Verglasungen in ein-, zwei- oder mehrseitiger Ausführung inkl. Rahmen und an Fassaden. Eine Form der Sonderreinigung im Bereich „Glasreinigung“ kann beispielsweise die Entfernung von Graffiti genannt werden.
automatische Verlängerung um weitere 12 Monaten bis maximal 30.06.2026
Datenübersicht Glasfläche:
Tagungscenter (TC) = ca. 1.860 m²
Halle 1 = ca. 2.895 m²
Halle 2 = ca. 380 m²
Halle 3 = ca. 1.100 m²
Halle 4 = ca. 160 m²
Halle 5 = ca. 630 m²
Halle 6 = ca. 1.113 m²
Halle 7 = ca. 1.414 m²
SUMME = ca. 9.552 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzprojekte in der Veranstaltungsbranche, Messeplätzen; Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung in der aktuell gültigen Fassung
Anteil Eigenkapital am Gesamtkapital
30%
Vergleichbare Referenzprojekte (nicht älter als 3 Jahre): Anteil des eingesetzten Eigenpersonals, Auftragsvolumen in Stunden pro Referenzobjekt; Übereinstimmung des Referenzobjekts mit den Mindestkennzahlen; Reaktionszeit aus die kurzfristige Bestelländerung (in Stunden)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
• Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
• Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
• Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
• Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).