Mobile Tieftemperatur Magnetkryostaten Technische Physik 2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-wuerzburg.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Tieftemperatur Magnetkryostaten Technische Physik 2022
Beschaffung von Mobile Tieftemperatur Magnetkryostaten
Für die Erfüllung der Projektarbeiten im Projekt QR.X ist die Anschaffung eines Gesamtsystems von kompakten, mobilen und vibrationsarmen closed-cycle Kryostaten zwingend notwendig.
Es werden zwei Kryostaten an der Universität Würzburg und jeweils 1 Kryostat an der Universität des Saarlandes sowie an der Leibnitz Universität Hannover beschafft.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im Projekt QR.X ist die Anschaffung eines Gesamtsystems von kompakten, mobilen und vibrationsarmen closed-cycle Kryostaten, welche dabei höchste Temperaturstabilität und mechanische Stabilität bei speziell kundenangepassten optischen Aufbauten und Einbauten aufweisen muss, zwingend notwendig. Diese müssen die folgenden Eigenschaften und Spezifikationen aufweisen:
Kryostaten Universität Würzburg:
1. Das System muss eine Basistemperatur von 1.8 K erreichen und hierbei eine Temperaturstabilität von ±5 mK besitzen.
2. Das System muss einen 9T Magnet besitzen.
3. Das System muss mit einen integrierten kundenangepassten optischen Einbau für Voigt Anwendungen ausgestattet sein: Voigt Geometrie Freistrahl-Konfokalmikroskopie mit Open-loop und Closed-Loop x,y,z-Positionierer.
4. Das System muss unter Einhaltung von Punkten 1, 2 und 3 transportabel sein. Alle Komponenten müssen auf Rollen gelagert sein und die Systeme müssen durch 80 x 197 cm breite Türen transportiert werden können. Für längere Transporte müssen spezielle Transport-Locks zum Schutz der Magneten verfügbar sein. Eine Mobilitätsgarantie muss technische Hilfe beim Ab- und Aufbau des Systems im Falle eines Umzugs gewähren, damit eine Flexibilität bei den Aufstellungsorten des Systems gewährleistet wird und die Funktionalität des Systems erhalten bleibt.
Kryostat Leibniz Universität Hannover:
5. Das System muss eine Basistemperatur von 1.8 K erreichen und hierbei eine Temperaturstabilität von ±5 mK besitzen.
6. Das System muss einen 9T/3T Vektormagnet besitzen.
7. Das System muss mit einen integrierten kundenangepassten optischen Einbau und einer kundenangepassten Vakuumdurchführung für eine optische Faser ausgestattet sein: Freistrahl-Konfokalmikroskopie mit Open-loop und Closed-Loop x,y,z-Positionierer. Das closed-loop scanning System, soll auf dem sub-nm präzisem interferometrischen Auslesemechanismus (Patente: EP 2 045 572, De 50 2010 005 404.9/EP 2363685 und EP2806246) basieren.
8. Das System muss unter Einhaltung von Punkten 6, 7 und 8 transportabel sein. Alle Komponenten müssen auf Rollen gelagert sein und die Systeme müssen durch 80 x 197 cm breite Türen transportiert werden können. Für längere Transporte müssen spezielle Transport-Locks zum Schutz der Magneten verfügbar sein. Eine Mobilitätsgarantie muss technische Hilfe beim Ab- und Aufbau des Systems im Falle eines Umzugs gewähren, damit eine Flexibilität bei den Aufstellungsorten des Systems gewährleistet wird und die Funktionalität des Systems erhalten bleibt.
Kryostat Universität des Saarlandes:
9. Das System muss Temperaturen eine Basistemperatur von 1.8 K erreichen und hierbei eine Temperaturstabilität von ±5 mK besitzen.
10. Das System muss einen 9T/3T Vektormagnet besitzen.
11. Das System muss mit einen integrierten kundenangepassten optischen Einbau und einer kundenangepassten Vakuumdurchführung für eine optische Faser ausgestattet sein: Freistrahl-Konfokalmikroskopie mit Open-loop und Closed-Loop x,y,z-Positionierer.
12. Das System muss unter Einhaltung von Punkten 11, 12 und 13 transportabel sein. Alle Komponenten müssen auf Rollen gelagert sein und die Systeme müssen durch 80 x 197 cm breite Türen transportiert werden können. Für längere Transporte müssen spezielle Transport-Locks zum Schutz der Magneten verfügbar sein. Eine Mobilitätsgarantie muss technische Hilfe beim Ab- und Aufbau des Systems im Falle eines Umzugs gewähren, damit eine Flexibilität bei den Aufstellungsorten des Systems gewährleistet wird und die Funktionalität des Systems erhalten bleibt.
Nur der Anbieter Attocube die zwingend erforderlichen Anforderungen erfüllen. Insbesondere der notwendige sub-nm präzise interferometrischer Auslesemechanismus (EP 2 045 572, De 50 2010 005 404.9/EP 2363685 und EP 2806246) kann nur durch diesen Anbieter eingehalten werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Haar
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland